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Tierschutz / Tierversuche

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Tierschutz im Gesetz
Das am 1. Juli 1981 in Kraft getretene und am 16. Dezember 2006 revidierte Tierschutzgesetz schützt das Tier vor ungerechtfertigten Verhaltensweisen des Menschen, durch die dem Tier Schmerzen, Leiden oder körperliche Schäden zugefügt werden, oder durch die es in Angst versetzt wird.

Näheres zum Tierschutzgesetz  finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Veterinärwesen.


Gute Forschung mit weniger Tierversuchen
Seit mehr als 20 Jahren unterstützen und fördern die forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz die Stiftung "Forschung 3R". Sie hat sich zum Ziel gesetzt, die Tierversuche durch Alternativen zu ersetzen (Replace), die Zahl von Tierversuchen und Versuchstieren zu verringern (Reduce) oder die Versuche zu verbessern (Refine).  Die Stiftung "Forschung 3R", hat auch einen eigenen Webauftritt: http://www.forschung3r.ch

Berichte über Projekte und Erfolge bei der Suche nach Wegen und Methoden, die Zahl der Tierversuche und die Belastung der Versuchstiere zu vermindern, finden Sie in der Broschüre "Gute Forschung mit weniger Tierversuchen". Die Broschüre senden wir Ihnen gerne gratis zu. Nutzen Sie dazu das Bestellformular.

Definition Tierversuch
Was gilt als Tierversuch?
In der Schweiz definiert das Tierschutzgesetz TSchG in Artikel 3 Bst c Tierversuche wie folgt: jede Massnahme, bei der lebende Tiere verwendet werden mit
dem Ziel:
1. eine wissenschaftliche Annahme zu prüfen,
2. die Wirkung einer bestimmten Massnahme am Tier festzustellen,
3. einen Stoff zu prüfen,
4. Zellen, Organe oder Körperflüssigkeiten zu gewinnen oder zu prüfen,
ausser wenn dies im Rahmen der landwirtschaftlichen Produktion, der
diagnostischen oder kurativen Tätigkeit am Tier oder für den Nachweis
des Gesundheitsstatus von Tierpopulationen erfolgt,
5. artfremde Organismen zu erhalten oder zu vermehren,
6. der Lehre sowie der Aus- und Weiterbildung zu dienen.

Das Versuchstier
Wann ist ein Tier ein Versuchstier?
Tiere, die in Tierversuchen eingesetzt werden oder die zur Verwendung in Tierversuchen vorgesehen sind, fallen gemäss  Tierschutzverordnung TSchV unter den Begriff "Versuchstiere". Die Vorschriften über Tierversuche und Versuchstiere gelten ausser für Wirbeltiere, Kopffüsser und Panzerkrebse.

Durchführung von Tierversuchen
Wann dürfen Tierversuche durchgeführt werden?
Alle Tierversuche sind der zuständigen kantonalen Behörde (in der Regel ist dies das kantonale Veterinäramt) zu melden. Wenn Versuche die Tiere belasten, müssen sie von einer unabhängigen Tierversuchskommission begutachtet und von der kantonalen Behörde bewilligt werden. Das Bundesamt für Veterinärwesen kann gegen erteilte Bewilligungen Einsprache erheben. Bewilligte Versuche werden überwacht.

Tierversuche - wozu?
Weshalb werden überhaupt Tierversuche durchgeführt?
Industrie und Hochschulen unternehmen grosse Anstrengungen, neue Methoden zu entwickeln und anzuwenden, welche den Einsatz von Versuchstieren überflüssig machen oder zumindest die Belastung der Tiere reduzieren. Oftmals sind aber Tierversuche unerlässlich:

  • um die Vorgänge in unserem Körper besser verstehen zu lernen;
  • um Krankheitsursachen und Behandlungsmöglichkeiten zu finden;
  • um die Wirksamkeit und die Sicherheit von Medikamenten gewährleisten zu können;  
  • weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind und andere Methoden zum Teil nicht anerkannt werden (rund 25% aller Tierversuche fallen in diese Kategorie);
  • weil es für viele Fragestellungen keine Alternative zum Tierversuch gibt;
  • weil in vielen Fällen nur sie zum nötigen Verständnis von biologischen Vorgängen führen;
  • weil oft nur sie es ermöglichen, Leiden letztlich wirksam zu lindern oder zu heilen.

Statistik zu Tierversuchen
Wie viele Tiere werden in der Schweiz pro Jahr in Tierversuchen eingesetzt?
Da alle Tierversuche entweder gemeldet oder gar bewilligt werden müssen, kann diese Frage für die Schweiz recht genau beantwortet werden. Das Bundesamt für Veterinärwesen publiziert jedes Jahr eine ausführliche Tierversuchsstatistik. Heute werden pro Jahr rund 60% weniger Versuchstiere eingesetzt als noch vor 25 Jahren, rund 760'000 im Jahr 2010 gegenüber nahezu zwei Millionen im Jahre 1983. Dies ist nicht zuletzt auf die Anstrengungen der forschenden pharmazeutischen Industrie der Schweiz im Rahmen des Konzeptes Forschung 3R zurückzuführen.

Websites zum Thema Versuchstiere und Tierversuche
http://www.forschung3r.ch/
http://www.animalresearchforlife.eu/
http://www.pro-forschung.de/
http://www.understandinganimalresearch.org.uk/
http://www.pro-test.org.uk/
http://www.felasa.eu/index.php

 

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