Patentschutz
Was ist eigentlich Patentschutz?
Der Patentschutz belohnt den Erfinder zeitlich, territorial und inhaltlich mit einem Ausschliesslichkeitsrecht. Damit ist der Patentinhaber befugt, Dritte für eine bestimmte Zeitdauer von der gewerbsmässigen Benützung der patentierten Erfindung auszuschliessen. Im Gegenzug legt er seine Erfindung offen und macht sie allgemein zugänglich. Auf Grund der Offenlegung - in der Fachsprache "Offenbarung" genannt - können andere Forscher die Erfindung weiter entwickeln und werden zu neuen eigenen Ideen angeregt. Mit der Offenbarung erfüllt das Patentrecht also eine wichtige Kontrollfunktion, es schafft Transparenz und generiert Wissen.
Was kann patentiert werden?
Damit eine Erfindung patentiert werden kann müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Während langer Zeit galten biologische Verfahren und Erzeugnisse mangels hinreichender Wiederholbarkeit nicht als zum Gebiet der Technik gehörend und deshalb als nicht patentierbar. Die Biotechnologie hat dies geändert, denn biotechnologische Verfahren und ihre technischen Ergebnisse können heute reproduziert werden. Neben neuen Produkten können auch neue Verfahren zur Herstellung bekannter Produkte patentiert werden.
Was kann nicht patentiert werden?
Patenrecht und Pharmaindustrie
Weshalb ist das Patenrecht so wichtig für die Schweizer Pharmaindustrie?
Wissen und Know-how sind das Kapital eines Landes ohne Rohstoffe. Ohne Schutz der Innovation gibt es keine privaten Investitionen in die Forschung. Allein die Mitgliedfirmen der Interpharma wenden hierzulande 5 550 Millionen Franken für die Forschung auf. Sechsmal mehr investieren die forschenden Pharmaunternehmen in der Schweiz in die Forschung und Entwicklung, als sie hier Umsatz erzielen. Die Forschung und Entwicklung eines neuen Medikamentes dauert zehn bis zwölf Jahre und kostet gegen eine Milliarde Franken. Weil sich die Herstellung eines neuen Medikamentes in der Regel relativ leicht nachahmen lässt, lassen sich solche Investitionen nur rechtfertigen, wenn die Früchte der Forschung während einer gewissen Zeit geschützt werden können. Ein Patent hat zwei Wirkungen: Es bietet einerseits einen wirtschaftlichen Anreiz für die Forschung, weil es während einer gewissen Zeit die Nachahmer von der Nutzung ausschliesst. Zum andern nützt das Patent der Grundlagenforschung, weil die Offenlegung der Patentschrift und damit der Forschungsergebnisse, welche zum Patent geführt haben, integraler Bestandteil des Patentsystems ist. Die Alternative zum Patent wäre die Flucht in die Geheimniskrämerei bzw. in die Geschäftsgeheimnisse. Das mag für das Rezept einer kulinarischen Spezialität wie der "echten Sachertorte" noch angehen, wäre aber für die medizinische Forschung bestimmt nicht wünschbar. Als Beispiel: 25 Medikamente gegen Aids stehen heute zur Verfügung - von privaten Firmen mit hohem Risiko entwickelt. Dies ist sicher ein wichtiger Grund für die Erfolge in der HIV/Aids Therapie.
Patente und Forschung
Behindern Biotech-Patente die universitäre Forschung?
Diesen Vorwurf hört man nicht selten, aber er gilt zumindest für Europa nicht. Bei uns gilt das sogenannte Forschungsprivileg. Mit anderen Worten, Grundlagenforschung stellt nie eine Patentverletzung dar. Tatsache ist aber, dass gewisse exzessive Patentauslegungen in den USA bei den Forschern Bedenken geweckt haben. In der Zwischenzeit hat aber das amerikanische Patentamt hier vieles zur Klärung beigetragen und erteilt keine Patente auf Gene oder auf Gensequenzen, wenn nicht auch deren Funktion dargelegt wird. Damit wird spekulativen Patenten ein Riegel geschoben. Eine Studie der OECD ist zum Schluss gekommen, dass die Patentierbarkeit biotechnologischer Erfindungen insgesamt klar innovationsfördernd ist und die Befürchtungen wegen Forschungsbehinderungen nicht angebracht sind.
Kein Patentschutz?
Was wäre denn, wenn es den Patentschutz nicht gäbe?
Der Bundesrat wies schon früh auf die Folgen eines fehlenden Patentschutzes hin, die sich wie folgt zusammenfassen lassen: Das Fehlen eines Anreizes für die unter grossem Zeit- und Kostenaufwand hervorgebrachten Entwicklungen auf dem Gebiet der Biotechnologie und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsstandort Schweiz.
Der Wegfall der Offenlegung der Erfindung auf diesem Gebiet der Technik und damit verbunden der Wegfall der öffentlichen Kontrolle über die Forschung und Entwicklung im Bereich der Biotechnologie.
Patentschutz und Entwicklungsländer
Der Patentschutz erschwert der Dritten und Vierten Welt den Zugang zu neuen Medikamenten. Weshalb ist die Pharmabranche so hart in den TRIPS-Verhandlungen?
Im TRIPS-Abkommen (Agreement on Trade-related Aspects of intellectual property rights, Abkommen über handelsrelevante Aspekte des Geistigen Eigentums) sind viele Wünsche und Anliegen der Entwicklungsländer berücksichtigt worden. Dazu gehören grosszügige Übergangsfristen für die Implementierung des Abkommens und die Schutzklausel für Notsituationen. Sie erlaubt es Zwangslizenzen zur lokalen Herstellung von Nachahmerprodukten zu vergeben. Die Ursache für die Probleme in der Gesundheitsversorgung liegt nicht im Patentabkommen, sondern vielmehr in der schlechten Verfügbarkeit medizinischer Betreuung und Versorgung. In der Tat stehen weniger als 5% der von der WHO als essentiell eingestuften Medikamente (WHO's Essential Drugs List EDL) unter Patentschutz.
Zudem verzichten Pharmafirmen, in "Least Developed Countries" Patente anzumelden. Auch das Staatssekretariat für Wirtschaft "seco" vertritt die Meinung, dass das im TRIPS-Abkommen festgehaltene Patentrecht in der öffentlichen Diskussion zu Unrecht als Hemmnis für den Zugang zu Medikamenten betrachtet werde. Es betont aber auch, dass die grundlegenden Medikamente in den ärmsten Ländern zu verbilligten Preisen verfügbar gemacht werden müssten. Es fordert aber gleichzeitig, dass diese verbilligten Medikamente auch wirklich in diese Länder gelangen, dort bleiben und nicht reexportiert werden. In echten Notfällen ist die Pharmaindustrie durchaus zu Konzessionen bereit.