Mit der demografischen Entwicklung und dem Zuwachs chronischer Krankheiten nimmt auch die Bedeutung von Prävention als Investition in die Gesundheit zu. Während heute Krebs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen die häufigsten Todesursachen sind, werden in Zukunft vor allem die nicht übertragbaren chronischen Krankheiten weiter zunehmen. In der Schweiz leidet beinahe jeder Zwanzigste an der so genannten Zuckerkrankheit. Vor allem Diabetes des Typs II ist auf dem Vormarsch, dessen Hauptursachen Fettleibigkeit und mangelnde Bewegung sind. Zudem wird die Zahl der über 65-Jährigen gemäss den Bevölkerungsprognosen des Bundesamts für Statistik bis ins Jahr 2030 um zwei Drittel anwachsen. Die Gruppe der über 80-Jährigen wächst gar noch schneller: hier ist in den nächsten 25 Jahren mit einer Verdoppelung zu rechnen. Das hat zur Folge, dass vermehrt alterstypische Erkrankungen prognostiziert werden. Gleichzeitig werden häufiger auch mehrere Krankheiten gleichzeitig auftreten, was langwieriger und schwieriger zu kurieren sein wird.
Damit die steigende Lebenserwartung in einem guten Gesundheitszustand verbracht werden kann, sind Investitionen in wirksame und effiziente Massnahmen in allen Gesundheitsbereichen - der Gesundheitsförderung, der Prävention und der kurativen Medizin - notwendig. Damit können nicht nur Krankheitsfälle vermieden, sondern auch die Pflegebedürftigkeit verhindert bzw. hinausgezögert werden. Ferner wird die Bedeutung medizinisch-therapeutischer Innovationen für eine qualitativ hochstehende und kosteneffiziente Versorgung zunehmen.
Im September 2009 hat der Bundesrat den Entwurf und die Botschaft für ein neues Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz) verabschiedet. Ende Oktober 2008 war die Vernehmlassung für ein Präventionsgesetz sowie für ein Bundesgesetz über ein Schweizerisches Institut für Gesundheitsförderung zu Ende gegangen. Im vorliegenden Entwurf ist das Institut für Gesundheitsförderung Bestandteil des Präventionsgesetzes. Das neue Präventionsgesetz soll Prävention und Gesundheitsförderung stärken und die laufenden Aktivitäten besser koordinieren und effizienter gestalten. Damit wird unter anderem auch die Prävention im Bereich der nicht übertragbaren Krankheiten neu geregelt. So sollen neben Alkohol- und Tabakprävention auch Krebserkrankungen, physische Erkrankungen und Fettleibigkeit mehr Gewicht erhalten. Darüber hinaus soll das Präventionsgesetz zur Stärkung der Gesundheitskompetenz beitragen.
Die Ziele der nationalen Präventionsstrategie sollen künftig für die Dauer von acht Jahren definiert werden. Als oberstes Ziel gilt die Verankerung der Prävention und Gesundheitsförderung als vierte und gleichwertige Säule neben den drei Säulen der medizinischen Krankenversorgung (Behandlung, Rehabilitation und Pflege). Um die vom Bundesrat festgelegte Strategie umzusetzen, sieht der Gesetzesentwurf zudem die Gründung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt vor. Diese soll die bisher bestehende Stiftung "Gesundheitsförderung" integrieren.
Interpharma begrüsst die Schaffung eines neuen Präventionsgesetzes grundsätzlich. Positiv beurteilt werden die Formulierungen nationaler Ziele und einer bundesrätlichen Gesamtstrategie zur besseren Koordination in den Bereichen Früherkennung und Krankheitsprävention. Interpharma unterstützt die Verbesserung der Gesundheitsstatistik und die Gesundheitsberichterstattung sowie den Aufbau von Diagnoseregistern. Ein Schweizerisches Präventionsinstitut hingegen wird abgelehnt. Die Delegation von Aufgaben und Massnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung an die Kantone und bereits bestehende Organisationen ist einer Zentralisierung vorzuziehen.
Wie der jährliche Gesundheitsmonitor zeigt, werden Informationskampagnen und Anreize für gesundheitsförderliches Verhalten von der Mehrheit der Schweizer Bevölkerung akzeptiert. Verbote von gesundheitsschädigendem Verhalten stossen hingegen auf geteilte Reaktionen. Ein Grossteil der Bevölkerung ist zudem der Meinung, dass in der Gesundheitsvorsorge jeder Einzelne gefordert ist, mehr zu tun.
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