Die Schweiz hat im Vergleich zu Ausland einen einheitlichen und grosszügigen Leistungskatalog. Seine Breite begrenzt die Kostenverlagerung und gewährleistet der ganzen Bevölkerung den Zugang zu qualitativ hoch stehender medizinischer Versorgung. Deshalb zählt er zu den Stärken des schweizerischen Gesundheitswesens, wie die US-Ökonomin Elizabeth Teisberg in ihrer aktuellen Studie zum schweizerischen Gesundheitswesen feststellt. Teisberg führt auch auf, dass der Leistungskatalog Innovationen fördere.
Um in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenkassen aufgenommen und damit von der Krankenversicherung vergütet zu werden, müssen ärztliche Leistungen und Güter die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW) erfüllen. Das KVG verlangt dafür eine periodische Überprüfung. Kurative Leistungen werden durch die Grundversicherung gedeckt, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Auch für die Deckung und Rückerstattung von Arzneimitteln, Laboranalysen und weiteren Mitteln zur Untersuchung und Behandlung muss der Hersteller den Nachweis der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit seines Produktes erbringen.
Im Mai 2009 hat das Schweizer Stimmvolk einen neuen Verfassungsartikel zur "Zukunft mit Komplementärmedizin" mit 67 Prozent angenommen. Danach werden der Bund und die Kantone verfassungsrechtlich verpflichtet, für die Berücksichtigung der Komplementärmedizin sorgen. Abgestimmt wurde letztlich über einen direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Ja zur Komplementärmedizin", der von den eidgenössischen Räten in der Herbstsession 2008 angenommen worden war. Der nun angenommene Gegenvorschlag unterschied sich nur geringfügig vom Initiativtext. Das Initiativkomitee hatte die "umfassende" Berücksichtigung der Komplementärmedizin gefordert. Im Gegenvorschlag fehlte lediglich das Wort "umfassend". Nach Annahme des Gegenvorschlags wurde die ursprüngliche Initiative zurückgezogen. Nach Meinung des breiten Initiativkomitees von Ärzte-, und Patientenorganisationen, Apotheken, Wissenschaft und Politik sollten gewisse komplementärmedizinische Methoden in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufgenommen werden. Ihre definitive Aufnahme war 2005 vom Bundesrat abgelehnt worden, da sie den Nachweis der WZW-Kriterien nicht erbracht hatten. Ihre Vergütung ist heute im Rahmen einer Zusatzversicherung möglich.
Der aktuelle gfs-Gesundheitsmonitor zeigt, dass die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung keine Einschränkung bei den Leistungen wünscht. Der Leistungskatalog, wie er heute existiert, wird in zunehmendem Masse akzeptiert. 2010 gaben 68 Prozent der Befragten an, sie wollten ihn auf dem heutigen Stand belassen. Forderungen, Neues in die Grundversicherung aufzunehmen, sind nicht mehr mehrheitsfähig. In den vergangenen Jahren hat die Bereitschaft zugenommen, Kürzungen im Leistungskatalog in Kauf zu nehmen. Eine Mehrheit der Befragten ist demnach bereit, auf gewisse Freiheiten zu verzichten, wenn damit für sie Kosten gesenkt werden könnten. Das betrifft vor allem die Therapiefreiheit und die freie Spitalwahl. Nicht mehrheitsfähig bleiben hingegen Einschränkungen bei der freien Arztwahl und dem gleichmässigen Zugang zu neuen Medikamenten.
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