Ohne Patente gibt es keine Investitionen in die Forschung, keine Innovation in der Pharmaindustrie und keine Biotech-Industrie. Da ein starker Patentschutz ein wichtiger Standortfaktor ist, ist es für die Schweizer Pharmaindustrie ausserordentlich wichtig, dass der hohe Standard des Patentschutzes allgemein gewährleistet ist.
In der Botschaft vom 23. November 2005 ist der Bundesrat vom zweckgebundenen Stoffschutz abgerückt und hat den zwischen Vertretern der Wissenschaft und der Pharmaindustrie ausgehandelten Kompromiss zum uneingeschränkten Stoffschutz übernommen. Der uneingeschränkte Stoffschutz ist für einen angemessenen Schutz der Forschungsinvestitionen, insbesondere der Erstentwicklungskosten, unerlässlich. Gleichzeitig verhindert die klare Einschränkung der Reichweite des Stoffschutzes spekulative Patente.
Darüber hinaus wird der Patentschutz durch ein breites Forschungsprivileg ergänzt. Patente dürfen weder die Forschung behindern noch die Forschungsfreiheit einschränken. Während der absolute Stoffschutz die Erfindung angemessen vor missbräuchlicher Nutzung schützt, garantiert das Forschungsprivileg die Forschungsfreiheit. Unnötige Hindernisse, welche die Innovation behindern, werden so vermieden.
Dass der Patentanmelder neu verpflichtete werden soll, in der Patentanmeldung Angaben über die Quelle einer genetischen Ressource zu machen, wird von Interpharma unterstützt. Die forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz machen sich aber für eine Anpassung an internationale Standards und Regeln stark.
Die forschende Pharmaindustrie unterstützt zudem die Schaffung eines Bundespatentgerichts sowie den Erlass eines Patentanwaltsgesetzes, das klare und liberale Berufsregeln für Patentanwälte festlegt.