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Stand des Geschäftes

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Die Frage der Parallelimporte wurde nicht wie ursprünglich geplant im Rahmen der Patentgesetzrevision behandelt, sondern wurde davon herausgelöst im Rahmen der Erschöpfung im Patentrecht beraten. 

In der Wintersession 2008 hat das eidgenössische Parlament beim Systementscheid über die Erschöpfung im Patenrecht in der Schlussabstimmung der Wintersession 2008 die einseitige regionale Erschöpfung angenommen. Damit werden künftig Parallelimporte patentgeschützter Güter aus dem europäischen Wirtschaftsraum mit Ausnahme von Gütern mit staatlich festgesetzten Preisen zugelassen. Der Nationalrat schwenkte damit in der Differenzbereinigung auf den Entscheid des Ständerats ein. Ein Eventualantrag mit dem die Ausnahme für patentgeschützte Güter mit staatlich festgesetzten Preisen gestrichen worden wäre, unterlag im Parlament jedoch. Auch ein weiterer Eventualantrag, mit dem der Bundesrat mittels Motion aufgefordert worden wäre, der EU Verhandlungen über einen gegenseitig anerkannten regionaleuropäischen Erschöpfung im Patentrecht vorzuschlagen, scheiterte.

Noch in der Herbstsession 2008 hatte die grosse Kammer einen solchen Antrag über die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU gutgeheissen und sich erneut für die nationale Erschöpfung ausgesprochen, womit wie im Vorschlag des Bundesrates vorgesehen, Parallelimporte für patentgeschützte Güter weiterhin verboten wären. Von beiden Räten gestrichen wurde in der Herbstsession jedoch die in Artikel 14 des Heilmittelgesetzes festgelegte Bestimmung, wonach patentgeschützte Originalpräparate von einer vereinfachten Zulassung ausgenommen sind. Ferner wurde eine Missbrauchsregel beschlossen, wonach Parallelimporte von ausserhalb des europäischen Wirtschaftstraums möglich sind, wenn der Patentschutz für die funktionelle Beschaffenheit der Ware nur eine untergeordnete Bedeutung hat.

In seiner Botschaft vom 21. Dezember 2007 hatte der Bundesrat am Prinzip der nationalen Erschöpfung im Patentrecht festgehalten. Er gab darin zu Bedenken, dass ein Systemwechsel einem staatlichen Eingriff in das Eigentum gleichkomme, der nicht zu ökonomisch besseren Leistungen führe. Vorsprünge im Wettbewerb liessen sich nur durch Innovation erzielen. Der Patentschutz garantiere die ausschliessliche wirtschaftliche Nutzung solcher Innovationen durch ihren Erschaffer.

Die Vernehmlassung zum Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht war im Juni 2007 zu Ende gegangen. Im Bericht des Bundesrates wurden die Vor- und Nachteile der nationalen Erschöpfung (Verbot von Parallelimporten), der regionalen Erschöpfung (Zulassung von Parallelimporten aus der EU) und der internationalen Erschöpfung (Freigabe der Parallelimporte) mit jeweiligen Varianten dargelegt. Der Bundesrat hielt es darin für richtig, dass der Patentinhaber differenzierte Preise durchsetzen kann, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Absatzländer berücksichtigt. Nur so könnten Forschung und Entwicklung finanziert werden. Die Effekte der Zulassung von Parallelimporten wertete der Bundesrat zwar als positiv, aber in ihrem Ausmass als bescheiden. Im November 2007 hatte der Bundesrat jedoch bereits die Pflanzenschutzverordnung im Landwirtschaftsgesetz geändert, damit patentgeschützte Produkte auf die Liste frei einführbarer Pflanzenschutzmittel aufgenommen werden konnten. Die Produkte müssen im Ausland mit Zustimmung des Patentinhabers in Verkehr gebracht sein.

Weiter zur Position Interpharma

Gesetzestexte
Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG)
Änderung vom 19. Dezember 2008

Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Patentgesetzes (Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht)
vom 21. Dezember 2007

Interpharma, Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz, Petersgraben 35, 4003 Basel