Bereits vor der Inkraftsetzung der ersten Teilrevision per 1. Januar 2001 wurde die zweite Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes in Angriff genommen. Trotz intensiven, mehr als dreijährigen Beratungen scheiterte die zweite Revision im Dezember 2003, als der Nationalrat den Kompromiss der Einigungskonferenz ablehnte. Im Februar 2004 legte der damalige Bundesrat Pascal Couchepin dem Parlament daraufhin zwei Reformpakete mit voneinander unabhängigen Teilbotschaften vor, die rasch umgesetzt werden sollten. Neben den Elementen aus der zweiten KVG-Revision wurden auch einige Elemente aus der geplanten dritten KVG-Revision in die neuen Vorlagen integriert. Die Neuordnung der Pflegefinanzierung wurde dem Parlament separat vorgelegt.
In der gescheiterten 2. KVG-Revision war es dem Bundesrat vor allem um kostenrelevante Fragen gegangen. Die Kernpunkte der KVG-Revision betrafen die Neuregelung der Spitalfinanzierung, Übergang zur Vertragsfreiheit bzw. Aufhebung des Kontrahierungszwanges, Vorgaben zur Prämienverbilligung, Festschreibung des Risikoausgleichs sowie Änderungen der Bestimmungen für den Fall der Nichtbezahlung von Prämien.
Der Ständerat als Erstrat folgte in der Herbstsession 2001 den Vorschlägen seiner vorberatenden Kommission weitgehend. Diese forderte eine generelle Aufhebung des Vertragszwanges im ambulanten Bereich, eine 8-prozentige Belastungsgrenze für Einkommen als Richtlinie für Prämienverbilligungen, die Ausarbeitung einer Vorlage für eine monistische Spitalfinanzierung sowie den Verzicht auf die Regelung des Risikoausgleichs. Im Dezember 2002 lehnte der Nationalrat als Zweitrat die Vorlage jedoch ab. Er konnte sich nicht zu einer Aufhebung des Kontrahierungszwangs durchringen.
Der Ständerat schnürte daraufhin in der Frühlingssession 2003 das Paket neu und lockerte den Vertragszwang. Er regelte zudem die Kostenbeteiligung der Patienten neu. Ferner schlug er ein neues Modell der Prämienverbilligung mit einem nach dem Haushaltseinkommen abgestuften Sozialziel vor. Zusätzlich beschloss die kleine Kammer auch noch eine Vergünstigung für Kinder, die unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern ist. Der Ständerat entschied sich ferner für eine Weiterentwicklung der Spitalfinanzierung in Richtung eines monistischen Systems. In einem ersten Schritt sollte anstelle der heutigen Institutsfinanzierung die dual-fixe Leistungsfinanzierung eingeführt werden, wobei die Anteile der Kantone und der Versicherer fix je 50 Prozent betragen sollten. Zu einem späteren Zeitpunkt sollte auf das so genannt monistische System umgestellt werden. Demnach gäbe es einen einzigen Besteller und einen Bezahlenden von Leistungen.
Am 18. Mai 2003 erteilte das Schweizer Volk am der SP-Gesundheitsinitiative mit 72,9 Prozent Stimmen eine deutliche Abfuhr. Die Initiative strebte eine grundlegende Neufinanzierung des Gesundheitswesens an. Die politische Linke wollte die Kopfprämien abschaffen und schlug als Ersatz für die Finanzierung einkommens- und vermögensabhängige Beiträge der Versicherten und Beiträge aus der Mehrwertsteuer vor.
Daraufhin nahm der Nationalrat in der Sommersession 2003 einen zweiten Anlauf und hiess mit grossem Mehr die Lockerung des Vertragszwangs gut. Die Krankenkassen sollen nur noch mit so vielen Ärzten zusammenarbeiten müssen, wie es nach Ansicht des Kantons braucht. Mit dem Ständerat einverstanden war der Nationalrat bezüglich der neuen Spitalfinanzierung. Nicht einverstanden war der Nationalrat mit dem doppelten Selbstbehalt von 20 Prozent bei uneingeschränkter Arztwahl.
In der Herbstsession 2003 schwenkte der Ständerat auf die Linie des Nationalrates ein und beschloss, die Pflegefinanzierung nicht mehr in der laufenden Revision zu regeln. Die Pflegetarife sollten bis zur Neuregelung auf dem Stand vom 1.1.2003 eingefroren werden. Der Ständerat beharrte auf einem auf 20 Prozent erhöhten Selbstbehalt für diejenigen Versicherten, die sich nicht in einem integrierten Ärztenetzwerk behandeln lassen. Entgegen seiner ursprünglichen Lösung, die seiner Kommission und des Nationalrats kippte der Ständerat die Prämienverbilligung für das zweite Kind und das dritte Kind. Die Bundesbeiträge erhöhte er um 200 Millionen Franken jährlich.
In der Wintersession 2003 lehnte der Nationalrat eine Streichung der Kinderrabatte knapp ab. Am Selbstbehalt von zehn Prozent für alle Versicherte hielt er diskussionslos fest. Nachdem die Räte nicht alle Differenzen bereinigen konnten, war es Aufgabe der Einigungskonferenz einen Vorschlag zu erarbeiten. Während der Ständerat dem Kompromiss der Einigungskonferenz zustimmte, lehnte ihn der Nationalrat am 17. Dezember 2003 mit 71 Nein zu 66 Ja Stimmen bei 35 Enthaltungen ab. Damit war die 2. Revision des KVG gescheitert.
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