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Stand des Geschäftes

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In der Frühjahrssession 2010 haben beide Räte einer Verlängerung des Moratoriums zugestimmt. Damit wird das 2010 auslaufende Moratorium für eine gentechfreie Landwirtschaft um weitere drei Jahre verlängert. Seit der Volksabstimmung vom 27. November 2005 über die Gentechfrei-Initiative gilt in der Schweiz ein fünfjähriges Gentech-Moratorium.

Während dem Gentech-Moratorium dürfen die Bauern weder Pflanzen anbauen noch Tiere halten, die gentechnisch verändert sind. Erlaubt bleibt jedoch weiterhin der Import und Verkauf von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln. Das Stimmvolk hiess die entsprechende Initiative im Jahr 2005 mit rund 55,7 Prozent gut.

In der Botschaft vom August 2004 hatte sich der Bundesrat noch gegen die Gentechfrei-Initiative ausgesprochen. Die Initiative bringe nach Meinung des Bundesrates keine zusätzliche Sicherheit, schadet jedoch dem Forschungsstandort Schweiz und belastet die Aussenhandelsbeziehungen. In der Frühjahrssession 2005 schloss sich auch der Ständerat der Haltung des Bundesrates an und sprach sich gegen das Moratorium aus. Sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat lehnten die Gentechfrei-Initiative in der Schlussabstimmung zur Sommersession 2005 ab.

Weiter zur Position Interpharma

Im Parlament

Botschaft zur Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft)
vom 1. Juli 2009

Entwurf über die Änderungen des (Gentechnikgesetz, GTG)
vom 1. Juli 2009

Botschaft des Bundesrats zur Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» 
vom 18. August 2004


Gesetzestexte

Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG)
vom 21. März 2003

Interpharma, Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz, Petersgraben 35, 4003 Basel