Interpharma

Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz
Deutsch Français
Home  ::   Newsroom  ::   Newsletter  ::   Kontakt  ::   Sitemap  ::   Suche
  • Über Interpharma
  • Medien
  • Politik
    • Charta für den Tierschutz
    • DRG / Spitalfinanzierung
    • HTA / Kosten-Nutzen
    • Medikamentenpreise
    • Seltene Krankheiten
    • Standort Schweiz
    • Im Parlament
    • Hintergrund
      • Forschung am Mensch
      • Forschung und Medizin
      • Gentechnik
      • Gesundheitswesen
      • KVG-Revision
      • Managed Care
      • Patente
      • Parallelimporte
      • Pharmamarkt
      • Stammzellen
      • Tierschutz
      • Volkswirtschaft
      • Wettbewerb
  • Fakten und Statistiken
  • Forschung
  • Service
  • Karriere in den Life Sciences
  • Biotech Lerncenter
Home > Politik > Hintergrund > Tierschutz

Tierschutz

Seite drucken

Viele schwere, oft tödlich verlaufende Krankheiten wie Aids, Alzheimer, Krebs und Hepatitis können nach wie vor nicht geheilt oder zum Teil nur unbefriedigend behandelt werden. Forscherinnen und Forscher an Hochschulen und in der Industrie suchen darum nach neuen, besseren Therapien und diagnostischen Methoden. Die Forschung mit und an Tieren spielt dabei eine bedeutende, aber häufig sehr emotional diskutierte Rolle.
 
Unsere Gesellschaft hat eine hohe Sensibilität im Umgang mit dem Tier entwickelt. Ausdruck findet dies in der Tierschutzgesetzgebung, welche dem Schutz und dem Wohlbefinden des Tieres dient und das Verhalten des Menschen gegenüber dem Tier regelt. Der Tierschutz in der Schweiz hat  im internationalen Vergleich ein sehr hohes Niveau und ist geprägt vom Dialog aller Beteiligten. So haben sich beispielsweise Exponenten aus Tierschutz, Wissenschaft, Industrie, Behörden und Politik in der Stiftung «Forschung 3R» gefunden. Die Stiftung unterstützt Forschungsprojekte, die zum Ziel haben, Methoden zu entwickeln, welche Tierversuche ersetzen können (Replace), bzw. die Zahl der eingesetzten Versuchstiere verringern (Reduce) oder die Belastung der Versuchstiere vor, während und nach einem Versuch minimieren (Refine). Interpharma fördert die Stiftung «Forschung 3R» nunmehr seit über 20 Jahren. Weit über 100 «3-R-Forschungsprojekte» wurden in dieser Zeit mit rund 14 Millionen Franken unterstützt.

Trotz Einsatz modernster Technologien und der Anwendung alternativer Methoden können wir auf Tierversuche noch nicht vollständig verzichten; zu komplex ist das Zusammenspiel von Zellen, Geweben und Organen in einem Tier oder einem Menschen. Häufig sind Tierversuche gesetzlich vorgeschrieben, beispielsweise für die Zulassung von Medikamenten oder für die Sicherheitsprüfung von Stoffen. Forschung und Industrie sind aber nicht nur von Gesetzes wegen verpflichtet sondern aus eigenem Interesse bestrebt, Tierversuche auf das absolut unerlässliche Mass zu beschränken. Mit der Charta für den Tierschutz verpflichtet sich die forschende pharmazeutische Industrie in der Schweiz beim Einsatz von Tieren in der Forschung zur Anwendung höchster ethischer Standards. Die in der Charta festgeschriebenen Grundsätze haben weltweit Gültigkeit.

Nicht zuletzt hat die konsequente Umsetzung des «3-R-Konzepts» in der forschenden Pharmaindustrie im Verlauf der letzten 20 Jahre dazu beigetragen, die Gesamtzahl der in der Schweiz pro Jahr eingesetzten Versuchstiere - trotz massiv verstärkter Forschungstätigkeit - um rund zwei Drittel zu reduzieren.
 
Es fehlte in dieser Zeit nicht an politischen Initiativen, Tierversuche in der Schweiz ganz oder teilweise zu verbieten. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat indes allen Begehren in dieser Richtung die Unterstützung versagt. Es hat sich jedesmal deutlich gezeigt, dass die Stimmbürger/-innen bereit sind im Interesse des medizinischen Fortschritts und zugunsten der Patientinnen und Patienten, den Schutzanspruch der Tiere einzuschränken und unter strengen Regelungen die Forschung an und mit Tieren zu gestatten. Ging es um die Forschung, haben sie strengen Kontrollen den Vorzug gegeben vor radikalen Verboten.

  • Hintergrund 
  • Revision im Überblick 
  • Stand des Geschäftes
  • Position Interpharma

Hintergrund
Das über 20-jährige Tierschutzgesetz hat zusammen mit der Tierschutzverordnung die Situation der Tiere in unserem Land nachhaltig verbessert. Es ist ein strenges Gesetz, dessen Schutzstandards auch im internationalen Vergleich hoch sind. Ein Inspektionsbericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) bemängelte aber, dass das Gesetz nicht mit dem nötigen Druck umgesetzt werde und forderte eine Verbesserung des Vollzugs.

Mit der 2005 vom Parlament beschlossenen Revision wurden die grundlegenden Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates  (GPK-S) sowie jene einer vom federführenden Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) eingesetzten verwaltungsexternen Arbeitsgruppe in das Gesetz überführt. Mit der Revision sollte vor allem der Vollzug des Tierschutzgesetzes verbessert werden. Dazu werden neue Vollzugsinstrumente geschaffen. Auf Empfehlung der GPK-S wurde das Schwergewicht auf die neuen Vollzugsinstrumente Ausbildung und Information sowie Zielvereinbarung und Leistungsauftrag gelegt. Das Schutzniveau der Tiere sollte hingegen weder erhöht noch gesenkt werden. Das überarbeitete Tierschutzgesetz ist 2008 in Kraft getreten.

Revision im Überblick
Am 1. September 2008 ist eine grundlegend überarbeitete Version der über 20 jährigen Tierschutzgesetzgebung in Kraft getreten.

Die Revision erhöht die Klarheit der Gesetzgebung und vereinfacht Anpassungen an neue Erkenntnisse.

Der Schutz der Tiere soll verbessert werden, indem insbesondere die Umsetzung durch Ausbildung, Information und neue Vollzugsmittel verstärkt wird. Dies wird über verschiedenste Massnahmen erreicht. So brauchen neu Personen eine Ausbildung, die Tiere gewerbsmässig halten oder züchten - ebenso Personen, die gewerbsmässig Tiere transportieren, sowie das Schlachthofpersonal, das mit lebenden Tieren umgeht. Auch Hundehaltende und alle Personen, die Wildtiere halten, müssen sich ausbilden.

Das Bundesamt für Veterinärwesen verstärkt die Information, damit Tiere tiergerecht behandelt werden. Der Vollzug soll effizienter werden, indem der Bundesrat Schwerpunkte festlegt und die Kantone eine Fachstelle für Tierschutz einrichten. Zudem wurde die Tierschutzverordnung präzisiert.
 
Neu geregelt wird unter anderem die Zucht von Tieren, mit dem Ziel, belastende Extremzuchten zu verhindern. Dazu gehören etwa Zuchtlinien von Hunden mit massiven Atembeschwerden. Zudem enthält die Verordnung gesonderte Bestimmungen für Versuche mit gentechnisch veränderten Tieren. Auch die Mindestanforderungen für Wildtiere wurden komplett überarbeitet und beispielsweise um Anforderungen für Meerschweinchen, Hamster, Wellensittiche und andere Wildtiere, für deren Haltung keine Bewilligung nötig ist, ergänzt.

Gemäss der neuen Gesetzgebung wird sowohl von Personen, die beruflich mit Tieren zu tun haben, als auch von Hundehaltern und Haltern exotischer Tiere eine Ausbildung verlangt. Die Vorschriften für Zucht und Auslauf wurden verstärkt. Kontrollen über den Vollzug sollen verstärkt und durch kantonale Tierschutz-Fachstellen vorgenommen werden.
 
Die neue Tierschutzgesetzgebung erfordert insbesondere von Tierhaltenden zum Teil erhebliche Anpassungen, weshalb entsprechende Übergangsfrist vorgesehen sind.

Stand des Geschäfts
In der Wintersession 2011 hat der Ständerat Vorschlägen des Bundesrats für Änderungen im neuen Tierschutzgesetz zugestimmt. Dieser will mit den Gesetzesänderungen punktuelle Verbesserungen vornehmen. So sollen u.a. für das elektronische Informationssystem im Bereich der Tierversuche die formellgesetzlichen Grundlagen geschaffen und die Veröffentlichung von Informationen zu Tierversuchen geregelt werden.

Im Mai 2010 sind die Änderungen in der Tierversuchsverordnung und der Verordnung über das Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) in Kraft getreten. Die Tierversuchsverordnung soll offen formulierte Bestimmungen der Tierschutzverordnung in den Bereichen Versuchstierhaltung und Tierversuche ausführen. Die VerTi-V soll den Betrieb des elektronischen Informationssystems zur Bewilligung und Überwachung von Tierversuchen und Versuchstierhaltungen regeln. Ziel ist eine bessere und effizientere Gestaltung des Bewilligungsverfahrens und eine einfachere Überwachung von Tierversuchen und Versuchstierhaltungen. Mit der Reorganisation und dem Ausbau der Datenbank, die alle Schweizer Tierversuche registriert, will das Bundesamt für Veterinärwesen (BVet) den Ein- und Überblick im Bereich Tierversuche verbessern.

Nach der Revision des Tierschutzgesetzes und dem Rückzug der Volksinitiative "Tierschutz - Ja" im Dezember 2005, lancierte der Schweizer Tierschutz STS ein weiteres Volksbegehren. Die sogenannte "Tierschutzanwalt-Initiative" (Volksinitiative über die "Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere") ist am 7. März 2010 vom Stimmvolk mit 70,5 Prozent jedoch deutlich abgelehnt worden.
Die Initiative verlangte, dass die Kantone zur Institution eines Tierschutzanwalts verpflichtet werden. Das Begehren ist in der Herbstsession 2009 von beiden parlamentarischen Räten abgelehnt worden. Bereits im Mai 2008 hatte auch der Bundesrat empfohlen, die Volksinitiative abzulehnen. Sie stelle einen unnötigen Eingriff in die Organisationsautonomie der Kantone dar, stellte er fest. Es stehe ihnen zwar frei, einen Tierschutzanwalt einzuführen. Die neue Tierschutzverordnung mit ihren besseren Informationsmöglichkeiten und den neuen Fachstellen würde präventiv wirken. Ein Tierschutzanwalt hingegen trete erst in Aktion, wenn das Vergehen passiert und aufgedeckt sei, so der Bundesrat.

Im Laufe der Behandlung der Tierschutzgesetzrevision waren die Räte den Initianten der Volksinitiative "Für einen zeitgemässen Tierschutz - Tierschutz - Ja!" in mehreren Punkten entgegengekommen. So beispielsweise bei den Tiertransporten, der Ferkelkastration und dem Import von Hunde- und Katzenfellen. Tierversuche sind nicht bewilligungsfähig, wenn sie - gemessen am erwarteten Erkenntnisgewinn - dem Tier unverhältnismässiges Leiden zufügen oder wenn geeignete Alternativmethoden zur Verfügung stehen. Ein pauschales Verbot von Tierversuchen mit starker Belastung (sog. Schweregrad 3) haben beide Kammern des Parlament mit Verweis auf unverzichtbare Versuche für die Sicherheitsprüfung und die Entwicklung von Medikamenten und Heilverfahren deutlich abgelehnt.

Position Interpharma
Die Mitgliedfirmen der Interpharma bekennen sich ausdrücklich zum Respekt gegenüber den Tieren. Sie haben in den letzten Jahren mit erheblichem Aufwand und nachhaltigem Erfolg an der kontinuierlichen Reduktion der Zahl und des Schweregrades von Tierversuchen gearbeitet. Sie haben grundsätzlich Verständnis für die Anliegen des Tierschutzes und sind im Bereich der Tierversuche bestrebt, Schmerzen und Leiden von Versuchstieren auf das für den medizinischen Fortschritt und das Verständnis von Lebensprozessen Notwendige zu beschränken. Ein gänzlicher Verzicht auf Tierversuche ist jedoch für die biomedizinische Forschung und Entwicklung noch nicht möglich.

Themendossier Gesundheitspolitik
Ausgabe 4/09

Pharmaforschung: Ohne Tierversuche keine Medikamente

PDF-Format

Gute Forschung mit weniger Tierversuchen
Broschüre bestellen

PDF-Format


Stiftung Forschung 3R

Reduce, Refine, Replace

Bundesamt für Veterinärwesen BVET

Aktuelle Gesetzgebung für den Tierschutz

Gesetzestexte
Botschaft zur Revision des Tierschutzgesetzes

vom 9. Dezember 2002 


Entwurf zur Revision des Tierschutzgesetztes

vom 9. Dezember 2002

Tierschutzgesetz (TSchG)
vom 16. Dezember 2005

Tierschutzverordnung (TSchV)
vom 23. April 2008

Verordnung des EVD über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren
vom 5. September 2008

Verordnung des BVET über die Haltung von Nutztieren und Haustieren
vom 27. August 2008

Im Parlament
Botschaft des Bundesrates zur Revision des Tierschutzgesetzes

vom 9. Dezember 2002


Botschaft zur Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative)»

vom 14. Mai 2008

Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere (Tierschutzanwalt-Initiative). Volksinitiative 
(08.036)

Tierschutzgesetz 
(02.092)

Die zurückgezogene Initiative "Für einen zeitgemässen Tierschutz"

Stellungnahme von Interpharma 
Verordnung des Bundesrates über das elektronische Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche (VerTi-V) und zur Tierversuchsverordnung

  • PDF-Format


FAQ (Fragen und Antworten)

Tierversuche

Interpharma, Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz, Petersgraben 35, 4003 Basel