Waren werden parallel importiert, wenn sich die Preise von Land zu Land stark unterscheiden. Dann besteht für einen Händler ein Anreiz, Ware in einem Niedrigpreisland in grossen Mengen einzukaufen, um sie in ein Hochpreisland zu importieren und zu verkaufen. Parallelimporte patentabgelaufener Medikamenten sind in der Schweiz zugelassen. Rund 43.7 Prozent des Medikamentenmarktes, d.h. rund 1.7 Milliarden Franken sind nicht patentgeschützt und damit als potentieller Markt für Parallelimporte zugänglich. Die Schweiz geht mit dieser Teilzulassung von Parallelimporten weiter als viele andere Länder. Nicht erlaubt sind Parallelimporte jedoch bei patentgeschützten Gütern mit administrierten Preisen. In der Hoffnung die Kosten für Medikamente markant zu senken, wird immer wieder gefordert, auch Parallelimporte patentgeschützter Güter mit administrierten Preisen zu erlauben. Dabei wird aber ausser Acht gelassen, dass dies gerade im Arzneimittelbereich den Forschungs- und Produktionsstandort Schweiz nachhaltig schwächen würde.
Eine Studie der renommierten "London School of Economics" zeigt, dass weder die Patienten noch die Kostenträger direkt von parallel importierten Medikamenten profitieren. Nur die Importeure sind die grossen Profiteure. Die Forscher fanden zudem keinen Beleg dafür, dass sich die Medikamentenpreise in Europa durch den Parallelhandel angleichen würden. Weil die Medikamentenpreise in den meisten Ländern staatlich reguliert werden, führen Parallelimporte im Pharmabereich zu Wettbewerbsverzerrungen. Es kommt nicht zur ökonomisch durchaus erwünschten Liberalisierung, sondern zum Import der Preispolitik eines anderen Staates.
In der parlamentarischen Beratung zur Erschöpfung im Patentrecht hat das eidgenössische Parlament im Winter 2008 einen Systemwechsel von der nationalen Erschöpfung zur einseitig regionalen Erschöpfung beschlossen. Damit will es Parallelimporte patentgeschützter Güter aus dem europäischen Wirtschaftsraum mit Ausnahme von Gütern mit staatlich festgesetzten Preisen zulassen. Weil die Preise kassenpflichtiger Medikamente in der Schweiz behördlich festgelegt werden, hat das Parlament aber am Verbot des Parallelimports für diese Präparate festgehalten.