Interpharma

Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz
Deutsch Français
Home  ::   Newsroom  ::   Newsletter  ::   Kontakt  ::   Sitemap  ::   Suche
  • Über Interpharma
  • Medien
  • Politik
    • Charta für den Tierschutz
    • DRG / Spitalfinanzierung
    • HTA / Kosten-Nutzen
    • Medikamentenpreise
    • Seltene Krankheiten
    • Standort Schweiz
    • Im Parlament
    • Hintergrund
      • Forschung am Mensch
      • Forschung und Medizin
      • Gentechnik
      • Gesundheitswesen
      • KVG-Revision
      • Managed Care
      • Patente
      • Parallelimporte
      • Pharmamarkt
      • Stammzellen
      • Tierschutz
      • Volkswirtschaft
      • Wettbewerb
  • Fakten und Statistiken
  • Forschung
  • Service
  • Karriere in den Life Sciences
  • Biotech Lerncenter
Home > Politik > Hintergrund > Parallelimporte

Parallelimporte

Seite drucken

Waren werden parallel importiert, wenn sich die Preise von Land zu Land stark unterscheiden. Dann besteht für einen Händler ein Anreiz, Ware in einem Niedrigpreisland in grossen Mengen einzukaufen, um sie in ein Hochpreisland zu importieren und zu verkaufen. Parallelimporte patentabgelaufener Medikamenten sind in der Schweiz zugelassen. Rund 43.7 Prozent des Medikamentenmarktes, d.h. rund 1.7 Milliarden Franken sind nicht patentgeschützt und damit als potentieller Markt für Parallelimporte zugänglich. Die Schweiz geht mit dieser Teilzulassung von Parallelimporten weiter als viele andere Länder. Nicht erlaubt sind Parallelimporte jedoch bei patentgeschützten Gütern mit administrierten Preisen. In der Hoffnung die Kosten für Medikamente markant zu senken, wird immer wieder gefordert, auch Parallelimporte patentgeschützter Güter mit administrierten Preisen zu erlauben. Dabei wird aber ausser Acht gelassen, dass dies gerade im Arzneimittelbereich den Forschungs- und Produktionsstandort Schweiz nachhaltig schwächen würde.

Eine Studie der renommierten "London School of Economics" zeigt, dass weder die Patienten noch die Kostenträger direkt von parallel importierten Medikamenten profitieren. Nur die Importeure sind die grossen Profiteure. Die Forscher fanden zudem keinen Beleg dafür, dass sich die Medikamentenpreise in Europa durch den Parallelhandel angleichen würden. Weil die Medikamentenpreise in den meisten Ländern staatlich reguliert werden, führen Parallelimporte im Pharmabereich zu Wettbewerbsverzerrungen. Es kommt nicht zur ökonomisch durchaus erwünschten Liberalisierung, sondern zum Import der Preispolitik eines anderen Staates.

In der parlamentarischen Beratung zur Erschöpfung im Patentrecht hat das eidgenössische Parlament im Winter 2008 einen Systemwechsel von der nationalen Erschöpfung zur einseitig regionalen Erschöpfung beschlossen. Damit will es Parallelimporte patentgeschützter Güter aus dem europäischen Wirtschaftsraum mit Ausnahme von Gütern mit staatlich festgesetzten Preisen zulassen. Weil die Preise kassenpflichtiger Medikamente in der Schweiz behördlich festgelegt werden, hat das Parlament aber am Verbot des Parallelimports für diese Präparate festgehalten. Lesen Sie mehr zu:

  • Was Parallelimporte sind 
  • Geringer Nutzen - grosser Schaden
  • Hintergrund 
  • Stand des Geschäftes
  • Position Interpharma 

Was Parallelimporte sind
Von Land zu Land kann der Preis identischer und mit einem immaterialgüterrechtlichen Schutz (z.B. Patentschutz, Markenschutz) versehener Produkte verschieden hoch sein. Sind die Preisunterschiede genügend gross, so besteht für den Händler ein Anreiz, dieses Gefälle kommerziell zu nutzen: Er kauft Ware in einem Niedriegpreisland in grossen Mengen ein und importiert und verkauft sie in ein Hochpreisland. Der Parallelimporteur handelt dabei in Konkurrenz zum Hersteller.

Wichtig ist, zwischen Markenschutz und Patentschutz zu unterscheiden: Der Markenschutz ist in erster Linie ein Kennzeichnungsschutz für den Produzenten, aber auch für die Konsumenten. Es geht um den Schutz vor Täuschungen: Wer einen hohen Preis für eine Rolex, für ein Lacoste-T-Shirt, oder eine Louis Vuitton-Tasche bezahlt, möchte sicher sein, dass er das Original kauft.
Im Unterschied zum Markenschutz ist der Patentschutz ein reiner Leistungsschutz. Das Patent verleiht dem Erfinder ein zeitlich begrenztes Exklusivrecht zur kommerziellen Nutzung seiner Erfindung und schafft somit einen Anreiz für Investitionen in Forschung und Entwicklung. Dieser Leistungsschutz ist in der Regel umfassender, aber - im Gegensatz zum Markenschutz - auch zeitlich befristet. Medikamente verlieren den Patentschutz rund 10 bis maximal 15 Jahre nach ihrer Zulassung.

Der im Zusammenhang mit Parallelimporten oft genannte Begriff der "Erschöpfung" ist im Rahmen der Schutzrechte des Immatrialgüterrecht zu verstehen. Der Inhaber eines Produkts hat durch das Immaterialgüterrecht das exklusive Recht zu bestimmen, zu welchem Zeitpunkt, in welchem Land, zu welchem Preis und auf welche Art er sein Produkt das erste Mal in Verkehr bringen will. Diese Schutzrechte sind erschöpft, d.h. verbraucht, wenn der Inhaber oder mit seiner Zustimmung ein Anderer das Produkt das erste Mal in Verkehr gebracht hat. Unterschieden wird zwischen der nationalen und der internationalen Erschöpfung. Bei der nationalen Erschöpfung sind die Schutzrechte im Inland nicht betroffen, wenn das geschützte Produkt im Ausland in Verkehr gebracht wird. Parallelimporte sind nicht möglich. Bei der internationalen Erschöpfung kann der Schutzrechtsinhaber einen Parallelimport nicht verbieten, wenn das geschützte Produkt im Ausland in Verkehr gebracht wurde. Beim Markenschutz gilt in der Schweiz seit längerem die internationale Erschöpfung während beim Patentschutz künftig die einseitige regionale Erschöpfung im europäischen Wirtschaftsraum gilt.

Im Gegensatz zur landläufigen Meinung sind Parallelimporte von Medikamenten bereits heute teilweise möglich. Dies betrifft die nicht mehr patentgeschützten Medikamente, die rund 43.7 Prozent des Medikamentenmarktes ausmachen. Der Parallelimport von patentgeschützten Produkten, deren Preise staatlich administriert sind, ist  nicht zulässig.

Die Schweiz geht mit dieser Teilzulassung von Parallelimporten weiter als viele andere Länder. Die Möglichkeit des uneingeschränkten Parallelhandels besteht heute in verschiedenen Schwellenländern Lateinamerikas und Südostasiens, während kein Industrieland dieses Erschöpfungssystem implementiert hat. Die EU erlaubt Parallelimporte nur innerhalb des Binnenmarktes. Gegenüber Drittstaaten schottet sie sich ab, wobei dies nicht nur für das Patentrecht gilt, sondern für sämtliche Immaterialgüterrechte.

Geringer Nutzen, hoher Schaden
Eine Studie der «London School of Economics» analysierte die Auswirkungen des grenzüberschreitenden Handels mit verschreibungspflichtigen Markenarzneimitteln innerhalb der Europäischen Union. Untersucht wurden sechs Produktkategorien, die 21 Prozent des Einzelhandelsvolumens von Markenarzneimitteln in den sechs untersuchten EU-Ländern Dänemark, Deutschland, Grossbritannien, Niederlande, Norwegen und Schweden ausmachen. Die Analyse hat ergeben, dass die Beteiligten im Gesundheitswesen nur einen geringen Teil der erwarteten Einsparungen erzielen, während die Parallelhändler die Hauptnutzniesser des Parallelhandels sind. Der Preisaufschlag des Parallelimporteurs ist beachtlich und liegt in sechs untersuchten EU-Staaten zwischen 44 und 60 Prozent, wobei der Profit für die Parallelimporteure in diesen Staaten für die 19 untersuchten Produkte zusammengerechnet bei 704 Millionen Euro liegt. Die Einsparungen für das Gesundheitssystem liegen hingegen bei nur 44 Millionen Euro. Im Verhältnis zum Gesamtmarkt entsprechen diese Einsparungen im Durchschnitt der sechs untersuchten Länder 0,8 Prozent.

Die Studie findet auch kaum Belege für einen Preiswettbewerb oder eine Preiskonvergenz zwischen lokal bezogenen und parallel importierten Produkten im Zeitraum von 1997 bis 2002 in den sechs untersuchten Ländern. Deshalb wird die Hypothese verworfen, dass der Arzneimittel-Parallelhandel in den Bestimmungsländern (Importländern) langfristig den Preiswettbewerb stimuliert und die Preise nach unten treibt.

Ein grosses Problem stellt zudem die Arzneimittelsicherheit dar. Die parallel importierten Wirkstoffe und Medikamente haben, bis sie den Endverbraucher erreichen, oft eine wahre Odyssee hinter sich und wurden mindestens ein Mal umgepackt. Gemäss einer Stichproben-Untersuchung durch die Londoner Beratungsfirma IMS Consulting sind dabei auch beschädigte Blister- Verpackungen entdeckt worden sowie umbenannte Tabletten oder Packungsschachteln, aus denen Pillen entfernt worden waren. Der Schaden durch den Parallelhandel ist sowohl für die forschenden Pharmazeutischen Unternehmen als auch für die betroffenen Volkwirtschaften gross. Betroffen sind mittel- und vor allem langfristig auch die Forschung und Entwicklung der pharmazeutischen Industrie.

Es ist wenig realistisch, von Schweizer Pharmafirmen die Produktion zu Schweizer Löhnen und Schweizer Kosten zu erwarten, wenn man gleichzeitig bei Arzneimitteln von Parallelimporten aus Ländern wie Polen oder Griechenland profitieren will, welche kein Interesse an der Medikamenten-Forschung haben und die Preise mit staatlichen Massnahmen künstlich tief halten. Das Unterlaufen des Patentschutzes hätte ohne jeden Zweifel Auswirkungen auf den Forschungs- und Werkplatz Schweiz, wo alleine die drei grossen forschenden Pharmafirmen mehr als drei Milliarden Franken pro Jahr in die Forschung und Entwicklung investieren. Geht es der Pharmaindustrie schlechter, so hat dies direkte Folgen für die Schweizer Binnenwirtschaft, denn die Investitions- und Forschungstätigkeit der exportorientierten Pharmaindustrie hat eine wichtige Multiplikatorwirkung etwa auf Zulieferbetriebe, das Gewerbe oder die Bauwirtschaft.

Hintergrund
Das Bundesgericht hat 1999 in seinem Urteil zum Fall Kodak entschieden, dass Parallelimporte bei patentgeschützten Produkten nicht zulässig sind. Im Anschluss an den Kodak-Entscheid des Bundesgerichts bat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrates den Bundesrat, ihr in einem Bericht eine Gesamtschau zur Problematik der Parallelimporte vorzulegen.

Im Mai 2000 bezog der Bundesrat in einem ersten Bericht Stellung und wünschte zur Ausarbeitung einer umfassenden Analyse zusätzliche wirtschaftliche Studien. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) gab daraufhin drei Studien zur Auswirkung der vollständigen Zulassung von Parallelimporten bei patentgeschützten Arzneimitteln und Konsumgütern in Auftrag. Gemäss der Studie "Systemwechsel" wären Parallelimporte insbesondere im Bereich der Konsumgüter und der Medikamente zu erwarten.

In seinem im November 2002 veröffentlichten zweiten Bericht kam der Bundesrat zum Schluss, dass der volkswirtschaftliche Schaden der Parallelimporte grösser wäre als deren Nutzen. Die positiven Auswirkungen von Preisreduktionen beurteilt er als zu gering, um einen Systemwechsel vorzunehmen. Das reale Einkommen der privaten Haushalte würde sich - wenn überhaupt - gerade um maximal 0,3 Prozent erhöhen. Das Bruttoinlandprodukt würde mit maximal 0,1 Prozent ebenfalls nur minimal ansteigen. Der Bundesrat lehnte deshalb die Einführung der sogenannten internationalen Erschöpfung und somit die uneingeschränkte Zulassung von Parallelimporten ab. Der Standort Schweiz würde damit an Attraktivität verlieren, argumentierte er. So könnten etwa Medikamente, welche für Entwicklungsländer verbilligt wurden, auf Graumarktkanälen zu untersetzten Preisen in die Schweiz importiert werden. Dies würde die WTO-Bemühungen zur Senkung der Preise für die ärmsten Länder behindern.

In seinem dritten Bericht vom Dezember 2004 nahm der Bundesrat Stellung zur Thematik "Parallelimporte und Patentrecht - Regionale Erschöpfung" und beantwortet damit ein entsprechendes Postulat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N). Der Bundesrat kam zum Schluss, dass es zum heutigen Zeitpunkt nicht angezeigt ist, Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) zur Einführung einer gegenseitigen regionalen Erschöpfung im Patentrecht aufzunehmen. Dasselbe gelte für den Bereich der administrierten Preise von Pharmaprodukten. Die mit einem Systemwechsel verbundenen wirtschaftlichen Vorteile wurden als gering beurteilt. Umso heikler einzustufen wären laut Bundesrat die negativen Signale, die ein Systemwechsel an die forschungsintensiven Unternehmen senden würde. Der Forschungsstandort Schweiz hätte darunter zu leiden. Ferner sei davon auszugehen, dass die EU nur auf Verhandlungen, die sämtliche Immaterialgüterrechte einschliesst, eintreten würde. Damit müsste die Schweiz bei Marken und allen anderen Immaterialgütern, bei welchen derzeit die internationale Erschöpfung gilt, auf die regionale zurückkommen, was für den Konsumenten ein Rückschritt bedeuten würde. Die nationale Erschöpfung der Patente solle aus all diesen Gründen beibehalten werden.

Stand des Geschäfts
Die Frage der Parallelimporte wurde nicht wie ursprünglich geplant im Rahmen der Patentgesetzrevision behandelt, sondern wurde davon herausgelöst im Rahmen der Erschöpfung im Patentrecht beraten.

In der Wintersession 2008 hat das eidgenössische Parlament beim Systementscheid über die Erschöpfung im Patenrecht in der Schlussabstimmung der Wintersession 2008 die einseitige regionale Erschöpfung angenommen. Damit werden künftig Parallelimporte patentgeschützter Güter aus dem europäischen Wirtschaftsraum mit Ausnahme von Gütern mit staatlich festgesetzten Preisen zugelassen. Der Nationalrat schwenkte damit in der Differenzbereinigung auf den Entscheid des Ständerats ein. Ein Eventualantrag mit dem die Ausnahme für patentgeschützte Güter mit staatlich festgesetzten Preisen gestrichen worden wäre, unterlag im Parlament jedoch. Auch ein weiterer Eventualantrag, mit dem der Bundesrat mittels Motion aufgefordert worden wäre, der EU Verhandlungen über einen gegenseitig anerkannten regionaleuropäischen Erschöpfung im Patentrecht vorzuschlagen, scheiterte.

Noch in der Herbstsession 2008 hatte die grosse Kammer einen solchen Antrag über die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU gutgeheissen und sich erneut für die nationale Erschöpfung ausgesprochen, womit wie im Vorschlag des Bundesrates vorgesehen, Parallelimporte für patentgeschützte Güter weiterhin verboten wären. Von beiden Räten gestrichen wurde in der Herbstsession jedoch die in Artikel 14 des Heilmittelgesetzes festgelegte Bestimmung, wonach patentgeschützte Originalpräparate von einer vereinfachten Zulassung ausgenommen sind. Ferner wurde eine Missbrauchsregel beschlossen, wonach Parallelimporte von ausserhalb des europäischen Wirtschaftstraums möglich sind, wenn der Patentschutz für die funktionelle Beschaffenheit der Ware nur eine untergeordnete Bedeutung hat.

In seiner Botschaft vom 21. Dezember 2007 hatte der Bundesrat am Prinzip der nationalen Erschöpfung im Patentrecht festgehalten. Er gab darin zu Bedenken, dass ein Systemwechsel einem staatlichen Eingriff in das Eigentum gleichkomme, der nicht zu ökonomisch besseren Leistungen führe. Vorsprünge im Wettbewerb liessen sich nur durch Innovation erzielen. Der Patentschutz garantiere die ausschliessliche wirtschaftliche Nutzung solcher Innovationen durch ihren Erschaffer.

Die Vernehmlassung zum Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht war im Juni 2007 zu Ende gegangen. Im Bericht des Bundesrates wurden die Vor- und Nachteile der nationalen Erschöpfung (Verbot von Parallelimporten), der regionalen Erschöpfung (Zulassung von Parallelimporten aus der EU) und der internationalen Erschöpfung (Freigabe der Parallelimporte) mit jeweiligen Varianten dargelegt. Der Bundesrat hielt es darin für richtig, dass der Patentinhaber differenzierte Preise durchsetzen kann, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Absatzländer berücksichtigt. Nur so könnten Forschung und Entwicklung finanziert werden. Die Effekte der Zulassung von Parallelimporten wertete der Bundesrat zwar als positiv, aber in ihrem Ausmass als bescheiden. Im November 2007 hatte der Bundesrat jedoch bereits die Pflanzenschutzverordnung im Landwirtschaftsgesetz geändert, damit patentgeschützte Produkte auf die Liste frei einführbarer Pflanzenschutzmittel aufgenommen werden konnten. Die Produkte müssen im Ausland mit Zustimmung des Patentinhabers in Verkehr gebracht sein.

Position Interpharma
Interpharma lehnt den Parallelhandel patentgeschützter Arzneimittel mit staatlich administrierten Preisen ab. Für die Pharmaindustrie ist der Patentschutz von grösster Bedeutung. Patente sind nötig, damit die Pharma auch in der Schweiz weiterhin in die Forschung und Entwicklung neuer Therapien investieren und Arbeitsplätze anbieten kann.

Der Preis eines kassenpflichtigen Medikamentes entsteht nicht auf dem freien Markt, sondern wird staatlich festgesetzt. Der Publikumspreis setzt sich zusammen aus den Vertriebskosten und dem Fabrikabgabepreis, der wiederum aufgrund eines therapeutischen Quervergleichs und eines Auslandpreisvergleichs zustande kommt. Preisunterschiede bei Medikamenten liegen deshalb in der Regel nicht in der Verantwortung des Herstellers, sondern sind die Folge staatlicher Eingriffe und Handelsverzerrungen durch staatliche Preiskontrollen. Parallelimporte für Produkte staatlich administrierten Preisen sind deshalb wenig sinnvoll.

Die forschende pharmazeutische Industrie ist der Erforschung und Entwicklung innovativer Arzneimitteln verpflichtet, um Krankheiten vorzubeugen und zu heilen, Leiden zu lindern und die Lebensqualität zu erhöhen. Die Pharmaindustrie leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Qualität im Gesundheitswesen, sie trägt vor allem auch zum Wohl der Wirtschaft bei. Dies ist gerade in der wirtschaftlichen Krise ein wertvolles Plus.

Gesetzestexte
Landesrecht zum Geistigen Eigentum 

Patentgesetz (PatG)
vom 25. Juni 1954

Heilmittelgesetz HMG Art. 14
Vereinfachte Zulassungsverfahren

Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG)
Änderung vom 19. Dezember 2008

Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Patentgesetzes (Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht)
vom 21. Dezember 2007

London School of Economics

Pharmaceutical parallel trade in Europe: stakeholder and competition effects
Panos Kanavos and Joan Costa-Font, 2005, London

  • PDF-Format


Themendossier Gesundheitspolitik
Ausgabe I/2008

Parallelimporte von Arzneimittel

PDF-Format

Vernehmlassung
Antwort der Interpharma zur Erschöpfung im Patentrecht

  • PDF-Format


Fakten und Statistiken
Aufwendungen F&E
Handelsbilanz Pharmaprodukte

Lexikon
Parallelimporte 
Patentrecht

Bundesverwaltung
Informationen zu Parallelimporten des Eidg. Volkswirtschafts-departements
Download der Studien zum Bericht

Dritter Bericht des Bundesrates Parallelimporte und Patentrecht
Dezember 2004

Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum
zum Markenschutz und zum Patentschutz 

Interpharma, Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz, Petersgraben 35, 4003 Basel