Die Meinung, Schweizer Medikamentenpreisen seien in der Schweiz viel höher als im Ausland, ist weit verbreitet. Tatsache ist aber, dass sie heute in der Regel nicht höher sind als in vergleichbaren europäischen Ländern. In den vergangenen Jahren sind die Schweizer Preise für Medikamente massiv gesunken. Ein gemeinsamer Preisvergleich der Industrie und der Krankenkassen vom Dezember 2010 zeigt, dass patentierte Originalpräparate in vier von sechs verglichenen Ländern günstiger und in zwei Ländern teurer sind als in der Schweiz. Im Durchschnitt zum vergleichbaren europäischen Ausland hat sich der Preisunterschied weiter verringert. Bei den patentabgelaufenen Originalen liegen die Schweizer Preise unter dem Durchschnitt der Vergleichsländer. Nur die Generika sind in der Schweiz noch immer deutlich teurer als im vergleichbaren Ausland, die Preisdifferenz hat sich aber auch hier verringert.
Im Februar 2011 hat der Bundesrat Verordnungsänderungen im Bereich der Arzneimittel beschlossen. Damit will er den Anteil der Generika an den verkauften Medikamenten erhöhen und den Mechanismus zur Senkung der Arzneimittelpreise dynamischer zu gestalten. Die Massnahmen, die auf März 2011 beziehungsweise Januar 2012 in Kraft getreten sind, sollen im Verlaufe der nächsten Jahre Einsparungen von 230 Millionen Franken pro Jahr ermöglichen. Um die Preise von Generika und Originalpräparaten mit abgelaufenem Patentschutz zu senken, ist auf 1. März 2011 die sogenannte Preisabstandsregel angepasst worden. Für die Festlegung von Generikapreisen gelten neu nicht mehr drei, sondern fünf Stufen. Diese Massnahme soll die Zahl der im Markt verfügbaren Generika erhöhen und die Medikamentenrechnungen senken. Zudem ist der differenzierte Selbstbehalt flexibler gestaltet worden. Neu soll ein differenzierter Selbstbehalt von 20 Prozent für ein Arzneimittel dann gelten, wenn es den Durchschnitt des günstigsten Drittels aller Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung auf der Spezialitätenliste um mindestens zwanzig Prozent übersteigt. Zuvor bezahlten Patientinnen und Patienten für ein Generikum 10 Prozent Selbstbehalt und für Originalpräparate 20 Prozent.
Bereits im August 2010 sind Verordnungsänderungen in Kraft getreten, welche die Umsetzung des dreijährigen Überprüfungsrhythmus von Preisen kassenpflichtiger Medikamente neu regelt. Seither überprüft das Bundesamt für Gesundheit einmal jährlich diejenigen Originalpräparate, deren Aufnahme in die Spezialitätenliste oder deren Überprüfung vor drei Jahren stattfand.
Am 1. Oktober 2009 sind zudem Sofortmassnahmen zur Kostensenkung im Bereich der Arzneimittel in Kraft getreten. Folgende Abschnitte erörtern die neuen und die bereits getätigten Massnahmen an den geltenden Preisfestsetzungsmechanismen.
Die Preise kassenpflichtiger Arzneimittel werden in der Schweiz behördlich festgelegt und in regelmässigen Abständen überprüft. Zur Preisermittlung bei einer Neuzulassung vergleicht das Bundesamt für Gesundheit (BAG) den Arzneimittelpreis in einem therapeutischen Quervergleich zunächst mit den Behandlungskosten bereits zugelassener Arzneimittel für dieselbe Indikation. Daraufhin wird ein Auslandpreisvergleich durchgeführt. Im Preisvergleich mit dem Ausland werden Länder berücksichtigt, die mit der Schweiz im Pharmabereich wirtschaftlich vergleichbar sind. Seit Oktober 2009 umfasst der Länderkorb neben den bisherigen Vergleichsländern Dänemark, Deutschland, Grossbritannien und den Niederlanden auch noch Frankreich und Österreich.Arzneimittel werden nur im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung vergütet, wenn sie vom BAG auf die Spezialitätenliste (SL) gesetzt wurden. Massgebend für die Aufnahme eines Medikamentes in die SL sind seine Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Neu werden die Preise kassenpflichtiger Medikamente regelmässig alle drei Jahre überprüft. Auch bei Erweiterung der Indikation findet eine sofortige Überprüfung der Aufnahmebedingungen statt. Bisher erfolgte die Preisüberprüfung bei Aufnahme eines Medikamentes in die Spezialitätenliste, eine zweite nach zwei Jahren und die dritte nach Patentablauf, respektive nach fünfzehn Jahren auf der SL. Die vierte Preisüberprüfung wurde, wie im Rahmen des Sparpakets zwischen BAG und Industrie im September 2005 vereinbart, nach weiteren zwei Jahren angesetzt.
Im Rahmen der Kostensenkungsmassnahmen 2009 hat eine weitere ausserordentliche Preisüberprüfung aller Medikamente, die zwischen 1995 und 2006 in die Spezialitätenliste aufgenommen wurden, stattgefunden. Dabei wurden die Preise von insgesamt 2000 Medikamenten auf den 1. März 2010 hin überprüft und angepasst. Bei mehreren Hundert ist es zu einer Preissenkung gekommen. Referenz war der neue Länderkorb. Die kumulierten Einsparungen der Preissenkungen 2009 sowohl für Originalmedikamente als auch Generika, betrugen über 400 Millionen Franken.
Bereits die früher durchgeführten Preissenkungsmassnahmen haben das Preisniveau in der Schweiz auf jenes des vergleichbaren Auslands gedrückt. Vor allem das im September 2005 zwischen dem Bundesamt für Gesundheit und der Pharmaindustrie vereinbarte Massnahmenprotokoll zur Senkung der Medikamentenpreise zeigte Wirkung. Die bis Ende Juni 2007 angestrebten Einsparungen von 250 Millionen Franken wurden gar überschritten: Rund 370 Millionen Franken wurden eingespart. Die Einsparungen resultieren aus der Einführung des differenzierten Selbstbehalts und aus Preissenkungen von insgesamt 1779 unterschiedlichen Packungen in der Zeit zwischen Dezember 2004 und September 2006. Zum Paket gehörten sowohl Sofortmassnahmen als auch längerfristig wirksame Systemanpassungen, welche Originale und Generika betreffen.
Dazu kamen zwei ausserordentliche Preissenkungsrunden. In der Preissenkungsrunde vom März 2008 überprüfte das BAG rund 1000 Arzneimittel, die zwischen 1993 und 2002 auf die Spezialitätenliste gesetzt wurden. In der Folge wurden die Fabrikabgabepreise von 316 kassenpflichtigen Arzneimitteln um 15,5 Prozent gesenkt. Die Massnahmen bewirkten Einsparungen von 93 Millionen Franken. Die zweite Preissenkungsrunde wurde im Januar 2009 abgeschlossen.
Die Einsparungen wirken sich direkt auf den Pharmamarkt aus. Der Medikamentenmarkt Schweiz 2010 ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,3 Prozent geschrumpft. Auch im laufenden Jahr wird der Medikamentenmarkt in der Schweiz stagnieren, nicht zuletzt als Folge weiterer Massnahmen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). 2009 hatte er noch 3,4 zugenommen. 2008 hatte das Wachstum gar noch 5,3 und 2007 gar 6,5 Prozent betragen.
Bei der Diskussion um die Medikamentenpreise wird oft übersehen, dass die Preisbildung nicht auf dem freien Markt geschieht, sondern durch komplexe staatliche Eingriffe erfolgt. Administriert und reguliert werden dabei sowohl der Herstellerabgabepreis, die Vertriebsmargen als auch Beratungsgebühren Verwaltungskosten und Steuerbelastungen. Die Regulierung beginnt bereits bevor ein Medikament überhaupt auf den Markt kommt. Rund 8-12 Jahre dauert es, bis ein Medikament die Marktreife erlangt hat und alle für die Zulassung erforderlichen Daten zuhanden der zuständigen Behörde beigebracht und akzeptiert sind. Erst danach kann der Hersteller den Antrag auf Kassenerstattung beim Bundesamt für Gesundheit stellen.