Das Bundesgesetz vom März 1994 über die Krankenversicherung (Krankenversicherungsgesetz, KVG) fusst auf dem Prinzip der Solidarität zwischen Gesunden und Kranken. Anfang 1996 in Kraft getreten, brachte das KVG einen grundlegenden Systemwechsel. Weil nahezu 100 Prozent der Bevölkerung bereits Mitglied einer Krankenversicherung waren, erhöhte sich zwar durch das neu eingeführte Obligatorium die Zahl der Versicherten nicht, aber die Einheitsprämie für Männer und Frauen sowie für Junge und Alte förderte die Solidarität.
Diese Grundversicherung mit einem klar definierten, umfassenden Leistungskatalog ist Teil der Sozialversicherungsgesetzgebung und untersteht seit dem 1. Januar 2004 der Aufsicht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) im Departement des Innern. Das KVG ist nun seit mehr als 10 Jahren in Kraft.
Nach dem Scheitern der 2. KVG Revision blieb weiterhin Reformbedarf. Der Bundesrat bettete 2004 die weitgehend unbestrittenen Revisionspunkte in eine umfassende Strategie und legte sie dem Parlament in zwei Gesetzgebungspaketen vor. Hinzu kam eine separate Vorlage zur Pflegefinanzierung. Mitte 2009 gab der Bundesrat zudem eine dringliche KVG-Teilrevision über Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zur Beratung ins Parlament. Lesen Sie hier mehr zu:
Hintergrund
Bereits vor der Inkraftsetzung der ersten Teilrevision per 1. Januar 2001 wurde die zweite Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes in Angriff genommen. Trotz intensiven, mehr als dreijährigen Beratungen scheiterte die zweite Revision im Dezember 2003, als der Nationalrat den Kompromiss der Einigungskonferenz ablehnte. Im Februar 2004 legte der damalige Bundesrat Pascal Couchepin dem Parlament daraufhin zwei Reformpakete mit voneinander unabhängigen Teilbotschaften vor, die rasch umgesetzt werden sollten. Neben den Elementen aus der zweiten KVG-Revision wurden auch einige Elemente aus der geplanten dritten KVG-Revision in die neuen Vorlagen integriert. Die Neuordnung der Pflegefinanzierung wurde dem Parlament separat vorgelegt.
In der gescheiterten 2. KVG-Revision war es dem Bundesrat vor allem um kostenrelevante Fragen gegangen. Die Kernpunkte der KVG-Revision betrafen die Neuregelung der Spitalfinanzierung, Übergang zur Vertragsfreiheit bzw. Aufhebung des Kontrahierungszwanges, Vorgaben zur Prämienverbilligung, Festschreibung des Risikoausgleichs sowie Änderungen der Bestimmungen für den Fall der Nichtbezahlung von Prämien.
Der Ständerat als Erstrat folgte in der Herbstsession 2001 den Vorschlägen seiner vorberatenden Kommission weitgehend. Diese forderte eine generelle Aufhebung des Vertragszwanges im ambulanten Bereich, eine 8-prozentige Belastungsgrenze für Einkommen als Richtlinie für Prämienverbilligungen, die Ausarbeitung einer Vorlage für eine monistische Spitalfinanzierung sowie den Verzicht auf die Regelung des Risikoausgleichs. Im Dezember 2002 lehnte der Nationalrat als Zweitrat die Vorlage jedoch ab. Er konnte sich nicht zu einer Aufhebung des Kontrahierungszwangs durchringen.
Der Ständerat schnürte daraufhin in der Frühlingssession 2003 das Paket neu und lockerte den Vertragszwang. Er regelte zudem die Kostenbeteiligung der Patienten neu. Ferner schlug er ein neues Modell der Prämienverbilligung mit einem nach dem Haushaltseinkommen abgestuften Sozialziel vor. Zusätzlich beschloss die kleine Kammer auch noch eine Vergünstigung für Kinder, die unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern ist. Der Ständerat entschied sich ferner für eine Weiterentwicklung der Spitalfinanzierung in Richtung eines monistischen Systems. In einem ersten Schritt sollte anstelle der heutigen Institutsfinanzierung die dual-fixe Leistungsfinanzierung eingeführt werden, wobei die Anteile der Kantone und der Versicherer fix je 50 Prozent betragen sollten. Zu einem späteren Zeitpunkt sollte auf das so genannt monistische System umgestellt werden. Demnach gäbe es einen einzigen Besteller und einen Bezahlenden von Leistungen.
Am 18. Mai 2003 erteilte das Schweizer Volk am der SP-Gesundheitsinitiative mit 72,9 Prozent Stimmen eine deutliche Abfuhr. Die Initiative strebte eine grundlegende Neufinanzierung des Gesundheitswesens an. Die politische Linke wollte die Kopfprämien abschaffen und schlug als Ersatz für die Finanzierung einkommens- und vermögensabhängige Beiträge der Versicherten und Beiträge aus der Mehrwertsteuer vor.
Daraufhin nahm der Nationalrat in der Sommersession 2003 einen zweiten Anlauf und hiess mit grossem Mehr die Lockerung des Vertragszwangs gut. Die Krankenkassen sollen nur noch mit so vielen Ärzten zusammenarbeiten müssen, wie es nach Ansicht des Kantons braucht. Mit dem Ständerat einverstanden war der Nationalrat bezüglich der neuen Spitalfinanzierung. Nicht einverstanden war der Nationalrat mit dem doppelten Selbstbehalt von 20 Prozent bei uneingeschränkter Arztwahl.
In der Herbstsession 2003 schwenkte der Ständerat auf die Linie des Nationalrates ein und beschloss, die Pflegefinanzierung nicht mehr in der laufenden Revision zu regeln. Die Pflegetarife sollten bis zur Neuregelung auf dem Stand vom 1.1.2003 eingefroren werden. Der Ständerat beharrte auf einem auf 20 Prozent erhöhten Selbstbehalt für diejenigen Versicherten, die sich nicht in einem integrierten Ärztenetzwerk behandeln lassen. Entgegen seiner ursprünglichen Lösung, die seiner Kommission und des Nationalrats kippte der Ständerat die Prämienverbilligung für das zweite Kind und das dritte Kind. Die Bundesbeiträge erhöhte er um 200 Millionen Franken jährlich.
In der Wintersession 2003 lehnte der Nationalrat eine Streichung der Kinderrabatte knapp ab. Am Selbstbehalt von zehn Prozent für alle Versicherte hielt er diskussionslos fest. Nachdem die Räte nicht alle Differenzen bereinigen konnten, war es Aufgabe der Einigungskonferenz einen Vorschlag zu erarbeiten. Während der Ständerat dem Kompromiss der Einigungskonferenz zustimmte, lehnte ihn der Nationalrat am 17. Dezember 2003 mit 71 Nein zu 66 Ja Stimmen bei 35 Enthaltungen ab. Damit war die 2. Revision des KVG gescheitert.
Revisionen im Überblick
Nach dem Scheitern der 2. KVG-Revision im Winter 2003 entschied der Bundesrat am 25. Februar 2004, die einzelnen weitgehend unbestrittenen Revisionspunkte in eine umfassende Strategie einzubetten. Der Bundesrat bekräftigte in der Gesamtstrategie sein Ziel, das System des KVG zu optimieren und kostendämpfende Elemente zu stärken. Er legte sie dem Parlament aber in zwei Gesetzgebungspaketen vor, die voneinander unabhängige Botschaften enthalten. Hinzu kam eine separate Vorlage zur Pflegefinanzierung.
Im Mai 2004 verabschiedete der Bundesrat das erste Paket von vier Vorlagen zur Revision der Krankenversicherung zuhanden des Parlamentes. Im September 2004 legte der Bundesrat die beiden Botschaften zum zweiten Revisionspaket vor.
Das erste Revisionspaket setzte sich aus vier Paketen zusammen:
1A: Risikoausgleich, Pflegetarife, Spitalfinanzierung, Versichertenkarte, Rechnungslegung der Versicherer (Vorlagen abgeschlossen):
Die drei Vorlagen der Teilrevision "Gesamtstrategie, Risikoausgleich, Pflegetarife" (04.031) sind im Oktober 2004 vom Parlament verabschiedet und 2005 in Kraft gesetzt worden.
1B: Vertragsfreiheit (abgeschlossen):
1C: Prämienverbilligung (abgeschlossen):
Die beiden Vorlagen zur Prämienverbilligung und zu den Bundesbeiträgen (04.033) sind im März 2005 vom Parlament verabschiedet worden und 2006 resp. 2007 in Kraft getreten.
1D: Kostenbeteiligung (abgeschlossen):
Auf Verordnungsstufe wurden im Mai 2004 folgende Änderungen vollzogen:
Die höchste wählbare Franchise beträgt neu 2500 Franken. Innerhalb dieser Grenze dürfen Versicherer selber bestimmen, welche wählbaren Franchisen sie anbieten.
Das zweite Revisionspaket:
2A: Spitalfinanzierung (abgeschlossen):
Beide Vorlagen zur Spitalfinanzierung und zum Risikoausgleich (04.061) sind im Dezember 2007 vom Parlament verabschiedet worden und im Januar 2009 in Kraft getreten. Der Risikoausgleich ist auf fünf Jahre befristet und am 1. Januar 2012 in Kraft getreten - gleichzeitig mit der Einführung der Fallpauschalen in der neuen Spitalfinanzierung. Die Ende 2010 auslaufende Regelung wurde zudem um ein Jahr verlängert, damit im Jahr 2011 keine Gesetzeslücke entstand.
2B: Förderung von Managed Care (abgeschlossen):
Im Bereich der Medikamente sind die in der 2. KVG-Revision vorgeschlagenen Massnahmen in einer separaten Vorlage (04.062) aufgenommen worden. Die Vorlage scheiterte im Oktober 2008, da es zu keiner Einigung über die Definition der Wirtschaftlichkeit kam. Die Räte waren sich uneins, ob die Kosten für Forschung und Entwicklung bei Originalpräparaten berücksichtigt werden sollen.
Neuordnung der Pflegefinanzierung (abgeschlossen):
Da die Beratung im Parlament über die Neuordnung der Pflegefinanzierung mehr Zeit in Anspruch nahm als geplant, wurde eine Verlängerung des dringlichen Bundesgesetzes zum Einfrieren der Pflegetarife nötig. In der Wintersession 2006 sind deshalb die Pflege-Rahmentarife ein weiteres Mal bis Ende 2008 verlängert worden.
Die Neuordnung der Pflegefinanzierung (05.052) ist vom Parlament im Sommer 2008 verabschiedet worden und 2011 in Kraft getreten.
Dringliche KVG-Teilrevision Massnahmen zur Kostensenkung (abgeschlossen):
In der Schlussabstimmung der Herbstsession 2010 ist die KVG-Vorlage vom Nationalrat abgelehnt worden. Zuvor hatten in der letzten Sessionswoche beide Räte den Beschluss gemäss Einigungskonferenz stillschweigend angenommen. Ende Mai 2009 hatte der Bundesrat die Botschaft für eine dringliche KVG-Teilrevision zur Kostensenkung im Gesundheitswesen zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Darin enthalten sind die Einrichtung telefonischer Beratungsdienste, die Einführung eines Behandlungsbeitrages bei Arztbesuchen, die Bundesratskompetenz zur Senkung der Tarife, Leistungsaufträge für Spitalambulatorien, die ausserordentliche Erhöhung des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligung sowie die Verpflichtung der Versicherungen zur Datenlieferung für die Kostenüberwachung an das BAG.
Stand des Geschäftes
2B: Managed Care
In der Herbstsession 2011 hat das Parlament die Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes Managed Care abgeschlossen und das Gesetz verabschiedet. Von verschiedenen Seiten, unter anderem von der Ärzteschaft, wurde dagegen ein Referendum angekündigt.
Nach langer Uneinigkeit einigten sich die Räte darauf, den Selbstbehalt für Versicherte, die nicht in einem Managed-Care-Modell versichert sind, von 10 auf 15 Prozent anzuheben. Für Versicherte in einem integrierten Versorgungsnetz beträgt der Selbstbehalt 10 Prozent. Als Obergrenzen des Selbstbehaltes wurde ein Betrag von 1000 Franken für Normalversicherte bzw. 500 Franken für Versicherte in einem integrierten Versorgungsmodell festgesetzt. Ferner wurde festgehalten, dass Krankenkassen keine Einrichtungen für medizinische Behandlungen führen dürfen. Die Angebotspflicht für Managed-Care Modelle wurde nicht ins Gesetz aufgenommen. Bei einem Wechsel des Versicherers vor Ablauf des Vertrags muss die besondere Versicherungsform beibehalten werden. Für einen Wechsel des Versicherers müssen wesentliche Änderungen der Versicherungsbedingungen oder eine überdurchschnittliche Prämienerhöhung vorliegen. Gegen eine Ausstiegs-Prämie kann jedoch sowohl der Versicherer als auch die Versicherungsform gewechselt werden.
Mit der Teilrevision Managed Care wird auch der Risikoausgleich zwischen den Krankenkassen mit weiteren Morbiditätsindikatoren verfeinert. Neben den Kriterien Alter und Geschlecht sowie dem länger als drei Tage dauernden Aufenthalt in einem Spital oder Pflegeheim, muss künftig auch die durch geeignete Indikatoren abgebildete Morbidität berücksichtigt werden.
In der Sommersession 2011 ist der Ständerat in dritter Lesung dem Nationalrat nur teilweise entgegengekommen. So will er für Versicherer nach wie vor kein Obligatorium für Managed-Care-Modelle und keine Unabhängigkeitspflicht. Bei der Kostenbeteiligung will die kleine Kammer für normal Versicherte einen Selbstbehalt von 15 Prozent und für Versicherte in einem integrierten Versorgungsnetz 7,5 Prozent. Bei der Obergrenze des Selbstbehalts hat der Ständerat erneut an 500 bzw. 1000 Franken festgehalten. Entgegengekommen ist der Ständerat dem Nationalrat bei der Mindestvertragsdauer.
In der Frühjahrssession 2011 verharrte der Nationalrat auf den meisten seiner Positionen. So hielt er am Obligatorium für Versicherer fest, Versicherungsformen im Sinne von Managed Care anzubieten zu müssen. Bei der Kostenbeteiligung hielt er zudem fest, dass Versicherte mit einem Managed Care-Modell 10 Prozent und traditionell Versicherte 20 Prozent zahlen sollen. Die grosse Kammer will ferner, dass der Bundesrat die Obergrenze des Selbstbehaltes und die Franchise festlegen soll. Für Versicherte in einem integrierten Versorgungsmodell soll der Höchstbetrag maximal die Hälfte einer ordentlichen Versicherung betragen. Bei der Mindestvertragsdauer beschloss der Nationalrat, dass die Versicherer Verträge bis zu drei Jahren anbieten können, dass aber auch einjährige Verträge mit geringeren Prämienrabatten möglich sein sollen. Festgehalten hat der Nationalrat auch an seiner früheren Version, wonach ein Austritt gegen eine Ausstiegs-Prämie bereits früher möglich sein soll, wenn sich die Versicherungsbedingungen stark verändern oder die Prämien stärker ansteigen als im übrigen Kanton.
In der Wintersession 2010 hat sich der Ständerat in der KVG-Teilrevision Managed Care in zweiter Lesung dem Nationalrat widersetzt, der die Krankenkassen verpflichten wollte, Versicherungsformen im Sinne von Managed Care anzubieten. Im Gegensatz zum Nationalrat beschloss der Ständerat, dass die besondere Versicherungsform bei einem Wechsel des Versicherers nach einer frühzeitigen Kündigung nicht beibehalten werden muss. Ausserdem soll eine überdurchschnittliche Prämienerhöhung kein Grund sein, die Versicherung vorzeitig wechseln zu dürfen. Bei der Kostenbeteiligung entschied der Ständerat, dass Versicherte in einem integrierten Versorgungsnetz einen Selbstbehalt von 5 Prozent bezahlen sollen. Für alle anderen Versicherten schlägt er einen Selbstbehalt von 15 Prozent vor. Der Nationalrat hatte in der Sommersession ein Verhältnis von 10 zu 20 Prozent beschlossen.
In der Sommersession 2010 hat der Nationalrat die Vorlage zu Managed Care als Erstrat gutgeheissen. Künftig sollen alle Versicherer mindestens eine besondere Versicherungsform im Sinne von Managed Care anbieten müssen. Als finanzieller Anreiz zur Föderung der integrierten Versorgung sollen künftig diejenigen Versicherten mit einem Managed-Care-Modell einen geringeren Selbstbehalt bezahlen als alle anderen Versicherten. Ferner stimmte die grosse Kammer einer Verfeinerung des Risikoausgleiches zwischen Krankenkassen zu. Künftig soll die Morbidität der Versicherten aus dem Vorjahr berücksichtigt werden.
Die ausgekoppelte KVG-Vorlage zu den Medikamentenpreisen war in der Herbstsession 2008 im Parlament gescheitert, nachdem es zu keiner Einigung über die Definition der Wirtschaftlichkeit kam. Der Nationalrat hatte sich mehrmals dafür ausgesprochen, die Kosten für Forschung und Entwicklung bei Originalpräparaten zu berücksichtigen. Der Ständerat hingegen lehnt es ab, im Gesetz zu definieren, was unter einem preisgünstigen Medikament zu verstehen ist. Auch die Berücksichtigung der Forschungs- und Entwicklungskosten fand im kleinen Rat keinen Zuspruch. Als Kompromiss hatte sich der Nationalrat auch einverstanden gezeigt, bei Originalpräparaten den "therapeutischen Mehrwert" angemessen zu berücksichtigen. Arzneimittel hätten als "wirtschaftlich im Sinne von preisgünstig" gegolten, wenn sie die Heilwirkung mit "möglichst geringem finanziellen Aufwand" gewährleisten.
Einig wären sich beide Kammern gewesen, dass Arzneimittel neu alle drei Jahre überprüft und deren Preise im Ausland verglichen und gegebenenfalls angepasst werden sollen. Insbesondere neu zugelassene Arzneimittel hätten mit bisher zugelassenen preisgünstigen Arzneimitteln verglichen werden sollen. Bei Indikationserweiterung wären zudem die Preise künftig sofort und nicht wie bis anhin erst nach sieben Jahren geprüft worden. Neu wären bei gleicher Eignung für die Patienten preisgünstige Arzneimittel abgegeben worden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) kann vom Heilmittelinstitut Swissmedic zugelassene Arzneimittel in die Spezialitätenliste aufnehmen, wenn Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit nachgewiesen sind.
Im Juli 2009 hat der Bundesrat im Rahmen von Sofortmassnahmen zur Kostensenkung im Bereich der Medikamente unter anderem die 3-jährliche Überprüfung der Preise kassenpflichtiger Medikamente und die Erweiterung des Länderkorbs vergleichbarer Länder beschlossen. Die Verordnungsänderungen dazu sind am 1. Oktober 2009 in Kraft getreten (siehe Medikamentenpreise).
1B: Vertragsfreiheit
In der Sommersession 2010 ist der Nationalrat auf die Vorlage zur Vertragsfreiheit nicht eingetreten, da die Vorschläge in der Vorlage 2B zu zur KVG-Teilrevision Managed Care aufgenommen wurden. Die Vorlage zur Vertragsfreiheit gilt somit als erledigt.
In der Sommersession 2009 hat das Parlament die Verlängerung des Zulassungsstopps für Spezialisten bis Ende 2011 gutgeheissen. Im Rahmen der KVG-Vorlage zur Vertragsfreiheit soll eine Lockerung des Vertragszwangs beraten werden. Der Ständerat hatte die Vorlage in der Wintersession 2008 ohne darauf einzutreten, dem Nationalrat überwiesen. Die vorberatende Gesundheitskommission des Ständerates hatte sich auf kein Modell für eine Nachfolgeregelung für den Zulassungsstopp für Arztpraxen einigen können und von einer weiteren Überarbeitung der Vorlage abgesehen. In letzter Minute hatte sie auch ein Modell verworfen, das eine Lockerung des Vertragszwangs vorsah und Managed Care fördern sollte. Weil sich die Beratungen über die Vertragsfreiheit hingezogen haben, war der Zulassungsstopp für Arztpraxen bereits im Sommer 2008 bis Ende 2009 verlängert worden.
D: Kostenbeteiligung
Die eidgenössischen Räte sind in der Sommer- resp. Wintersession 2010 nicht mehr auf die Vorlage zur KVG-Teilrevision Kostenbeteiligung eingetreten, da die Elemente zur Kostenbeteiligung der Versicherten in der Vorlage 2B über Managed Care aufgenommen wurden. Die Vorlage zur Kostenbeteiligung gilt somit als erledigt. Der Ständerat hatte die Vorlage als Erstrat während der Herbstsession 2004 gemäss den Vorgaben des Bundesrates verabschiedet.
Dringliche KVG-Teilrevision Massnahmen zur Kostensenkung
In der Schlussabstimmung der Herbstsession 2010 scheiterte die KVG-Vorlage "Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung. Entwurf 1" überraschend im Nationalrat. Die gescheiterte Vorlage enthielt den Beschluss der Einigungskonferenz zur KVG-Teilrevision, wonach ursprünglich beim Substitutionsartikel 52a bei gleicher Eignung preisgünstige Arzneimittel verordnet und abgegeben werden können. Auch wenn ein Arzneimittel unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet wird, ist ein für Patienten und Patientinnen geeignetes preisgünstiges Arzneimittel abzugeben. Der Ständerat hatte sich noch in der zweiten Sessionswoche dagegen gewehrt und mit einem Stichentscheid der Ratspräsidentin knapp die letzte Differenz stehen gelassen. Die kleine Kammer verlangte bis zuletzt, dass Krankenkassen für Arzneimittel mit identischen Wirkstoffen nur noch höchstens zehn Prozent mehr als das günstigste Medikament in der Spezialitätenliste vergüten.
In der Sommersession 2010 ist der Nationalrat auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt und zeigte sich bereit, die Sparmassnahmen der Vorlage in ordentliches Recht zu überführen. Da die Frage des Selbstbehalts in der Vorlage zu Managed Care beraten wurde, ist die grosse Kammer nicht mehr auf die ausgekoppelte Vorlage zum differenzierten Selbstbehalt eingetreten. Beim Substitutionsartikel hielt der Nationalrat hingegen an seiner Position fest und lehnte den Antrag zur Einschränkung der Vergütung von kassenpflichtigen Medikamenten ab (siehe Dossier Pharmamarkt).
In der Frühjahrssession 2010 ist der Ständerat bei der Differenzbereinigung auf das vom Nationalrat vorgeschlagene Verbot für Krankenkassen zur Finanzierung von Provisionen, Courtagen und Werbung in der Grundversicherung auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt. An der Aufhebung der Dringlichkeit und der Auskopplung der Frage des Selbstbehalts in die Vorlage zu Managed Care hielt die kleine Kammer jedoch fest. Beim Substitutionsartikel 52a KVG verharrte er ebenfalls auf seiner Position. Nach der Wintersession 2009 waren im Parlament noch fünf Sparmassnahmen in Diskussion. Neben dem Verbot von Courtagen-Zahlungen aus der Grundversicherung, gehören die Bundesratskompetenz zur Tarifsenkung im ambulanten Bereich sowie die Beteiligung der Versicherten an den Spitalkosten dazu. Beide Kammern möchten zudem eine Differenzierung im Selbstbehalt der Versicherten.
Der Bundesrat hatte den Entwurf zur dringlichen KVG-Teilrevision im Mai 2009 dem Parlament überwiesen. Er hatte unter anderem die Einführung einer Praxisgebühr oder eine ausserordentliche Erhöhung des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligung vorgeschlagen. Mit den geplanten Sparmassnahmen soll dem Anstieg der Krankenkassenprämien entgegengewirkt werden.
Position Interpharma
Die forschende pharmazeutische Industrie unterstützt eine Gesundheitsversorgung, die auf Qualität und Effizienzsteigerung ausgerichtet ist. Die Bereitstellung von und der Zugang zu qualitativ hochwertigen und innovativen Leistungen in der Gesundheitsversorgung ist für Patientinnen und Patienten zentral und gleichzeitig wirtschaftlich.
Neue Versorgungsmodelle, welche Anreize für eine optimale Zusammenarbeit der Leistungserbringer zur Qualitätsverbesserung sowie Anreize für eine effiziente Versorgung setzen, verdienen Unterstützung.
Die Rahmenbedingungen solcher Modelle sind sorgfältig zu bestimmen. Entscheidend ist, dass sie auf das Patientenwohl ausgerichtet sind und Wahlfreiheit gewährleisten.
Die Interpharma befürwortet das System einer sozialen Krankenversicherung, welche über Kopfprämien finanziert wird und Erleichterungen für sozial Schwächere ermöglicht. Sie wehrt sich gegen Leistungsabbau, Qualitätsminderung und eine Zweiklassenmedizin.
Aus Sicht der forschenden pharmazeutischen Industrie zu befürworten ist auch die vorgesehene Verstärkung der Eigenverantwortung. Die Pharmabranche engagiert sich für die Therapiefreiheit der Ärzte, den raschen und ungehinderten Zugang aller Patienten zu modernen Medikamenten und Behandlungsformen sowie für die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten. Sie akzeptiert die Förderung von Generika, so lange die ärztliche Verschreibungsfreiheit gewährleistet bleibt.