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Thema Nabelschnurblut Heute kann man nach der Geburt die Stammzellen des Neugeborenen sammeln und einfrieren lassen. Später einmal könnten diese Zellen nützlich sein, wenn das Kind erkrankt. Würden Sie die Nabelblutstammzellen ihres Kindes aufbewahren? Informationen finden Sie hier.
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Die Rechtslage in der Schweiz
Bundesverfassung Artikel 119 regelt die Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich. Alle Arten des Klonens und Eingriffe in das Erbgut menschlicher Keimzellen sind unzulässig. Die künstliche Befruchtung darf nicht angewendet werden, um Forschung zu betreiben. Es dürfen nur so viele menschliche Eizellen zu Embryonen entwickelt werden, wie einer Frau eingepflanzt werden können.
Fortpflanzungsmedizingesetz Das Fortpflanzungsmedizingesetz enthält die für die Forschung an menschlichen Embryonen relevanten Vorschriften. Es verbietet das Erzeugen von Embryonen zu Forschungszwecken, die Gewinnung von Zellen aus einem Embryo im Reagenzglas, das Klonen und den Eingriff ins Erbgut von Embryonen.
Stammzellenforschungsgesetz Das StFG legt fest, unter welchen Voraussetzungen menschliche embryonale Stammzellen aus überzähligen Embryonen gewonnen und zu Forschungszwecken verwendet werden dürfen.
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Embryonen nutzen oder sterben lassen? Die Gentechkritikerin Pascale Steck und Ständerätin Anita Fetz kreuzen die verbalen Klingen Basler Zeitung vom 09.11.2004
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Weitere Informationen
Ausgewählte NZZ-Artikel im NZZ-Fokus «Stammzellen» (Nr. 21, 2004). Bestellen unter: fokus.bestellung@nzz.ch
Die Geschichte der Stammzellen
Stiftung Gen Suisse
Science-et-cité
Volksabstimmung vom 28. November 2004 zur Stammzellenforschung
Wortlaut des Stammzellenforschungsgesetzes, StFG
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